Fre­quenz­ver­ord­nung

Die nationalen Frequenzzuweisungen an bestimmte Funkdienste werden von der Bundesregierung im Rahmen der Frequenzverordnung gemäß § 89 TKG festgelegt. Die Festlegungen erfolgen auf der Grundlage der international vereinbarten Frequenzbereichszuweisungen gemäß Artikel 5 der Radio Regulations der International Telecommunication Union (ITU). International werden - etwa alle vier Jahre - auf den Weltfunkkonferenzen (World Radiocommunication Conference, WRC) die Zuweisungen an die aktuelle Entwicklung angepasst und damit langfristig die Weichen für die Nutzung des Frequenzspektrums gestellt.

In der nationalen Frequenzverordnung werden die Frequenzbereiche den einzelnen Funkdiensten und anderen Anwendungen elektromagnetischer Wellen zugewiesen. Die Frequenzverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Die Frequenzverordnung wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegeben.

Frequenzverordnung

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