Fre­quenz­plan

Aktuell gültiger Frequenzplan (Stand März 2022)

Der Frequenzplan basiert auf der Frequenzverordnung (bisher Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) und enthält Angaben zu Nutzungsmöglichkeiten deren Festlegungen im Frequenzbereich 9 kHz bis 3000 GHz liegen.

Mit der Verfügung 26/2022 im Amtsblatt 06/2022 der Bundesnetzagentur vom 23.03.2022 trat der aktualisierte Frequenzplan für die Bundesrepublik Deutschland mit Stand März 2022 in Kraft.

Gemäß § 90 TKG wurden bei der Erstellung des geänderten Frequenzplans die betroffenen Bundes- und Landesbehörden, die betroffenen Kreise und die Öffentlichkeit beteiligt, der Beirat der Bundesnetzagentur angehört sowie das Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landes- und Bundesbehörden und dem Bundesministerium der Verteidigung hergestellt.

Frequenzplan (März, 2022) (PDF / 9 MB)

Der Frequenzplan steht als pdf-Dokument kostenlos zum Download bereit.

Kontakt

Bestellung Frequenzplan
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn

Telefax: 0228 14-6125

E-Mail: 221-Postfach@BNetzA.de

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