Gesamtkonzept 410 MHz - 470 MHz
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, ein Gesamtkonzept 410 – 470 MHz zu erstellen, um auch zukünftig eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen in diesem Bereich durch die verschiedenen Funkanwendungen zu gewährleisten.
Der Frequenzbereich 410 – 470 MHz ist nach der Frequenzverordnung überwiegend der Primärnutzung „Mobilfunkdienst“ bzw. „Mobiler Landfunkdienst“ zugewiesen. Die Funkanwendungen drahtloser Netzzugang, öffentlicher Funkruf, nichtöffentlicher mobiler Landfunk, allgemeine und spezielle Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie Funkanwendungen der Eisenbahnen sind dieser Primärnutzung zuzurechnen.
Das Gesamtkonzept soll Grundlage für die zukünftige Widmung und Bereitstellung dieser Frequenzen sein. Dabei sollen die Bedarfe der einzelnen Funkanwendungen, denen diese Frequenzen nach der Frequenzverordnung zugewiesen sind, unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen berücksichtigt werden.
Erste Überlegungen für ein Gesamtkonzept
Zunächst soll mit den „Erste Überlegungen für ein Gesamtkonzept 410 – 470 MHz“ der relevante Sachverhalt und die betroffenen Belange ermittelt sowie erste Überlegungen konsultiert werden.
Die interessierten Kreise haben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21. Mai 2025. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Konsultation soll dann das Gesamtkonzept entwickelt und finalisiert werden.
Bitte senden Sie die Stellungnahmen in deutscher Sprache vorrangig elektronisch als PDF (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an 225-anhoerung@bnetza.de.
Schriftliche Stellungnahmen schicken Sie bitte an
Bundesnetzagentur
Referat 225
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Es ist beabsichtigt, die Stellungnahmen im Original auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit erforderlich, ist daher eine hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten geschwärzte Fassung mit einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind, beizufügen.
Im Anschluss an die Konsultation sollen die Stellungnahmen der interessierten Kreise zu den künftigen Bedarfen und technologischer Entwicklungen sowie der Entwicklungen in den Märkten der Funkdienste und Funkanwendungen im Frequenzbereich 410 – 470 MHz ausgewertet und gewürdigt werden.
Es ist beabsichtigt, anschließend auf dieser Basis das Gesamtkonzept 410 – 470 MHz zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies soll voraussichtlich noch im Jahr 2025 erfolgen.