Für Wiederholungsprüfungen, sofern die (teilweise) nicht bestandene Erstprüfung oder Zusatzprüfung vor dem 24. Juni abgelegt wurde, kann diese bis zum 31.12.2024 auf Wunsch noch nach dem alten Fragenkatalog geprüft werden. Beachten Sie dabei auch die folgenden Regelungen.
Amtsblatt-Verfügung 36/2024 (pdf / 27 KB)
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Hinweise für Amateurfunkprüfungen bis zum 23.06.2024 gelten.
Bis zum 23.06.2024 gelten folgende Prüfungsfragen:
Die Fragen, die in der Liste der nicht mehr prüfungsrelevanten Fragen (pdf / 87 KB) genannt sind, werden bei den Amateurfunkprüfungen nicht mehr verwendet.