Richt­funk

Frequenzen für Richtfunkanwendungen

Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien in den verschiedenen im Wettbewerb stehenden Kommunikationsnetzen nimmt der Bedarf an Richtfunkverbindungen zu. Der Richtfunk ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Realisierung leistungsfähiger Übertragungswege. Die Richtfunkfrequenzplanung und -zuteilung sowie die Koordinierung mit den Nachbarstaaten wird zentral in Berlin durchgeführt.

Punkt-zu-Punkt-Richtfunk

Bei Richtfunkstrecken handelt es sich zumeist um hochbitratige Übertragungswege zur drahtlosen Verbindung in Kommunikationsnetzen. Um eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der dem Richtfunk zugewiesenen Frequenzen zu gewährleisten, werden Frequenzen für Richtfunkanwendungen zum größten Teil einzeln zugeteilt. Für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk (PP-Richtfunk) stehen Frequenzen in den Bereichen 4 GHz, 6 GHz, 7 GHz, 13 GHz, 15 GHz, 18 GHz, 23 GHz, 26 GHz, 28 GHz, 32 GHz, 38 GHz 42 GHz, 52 GHz und 71-76/81-86 GHz zur Verfügung.

Aufgrund der physikalischen Funkwellenausbreitung nimmt die realisierbare Funkfeldlänge mit zunehmender Frequenz ab. Zuteilungsvoraussetzung für Frequenzen aus den verschiedenen Frequenzebereichen ist daher eine entsprechende Länge des geplanten Funkfeldes.

Weitere Informationen:
Verwaltungsvorschriften
Hinweise zur Beantragung
Antragsformblatt Richtfunk ohne passive Umlenkung (pdf / 2 MB)
Antragsformblatt Richtfunk mit passiver Umlenkung (pdf / 2 MB)
Ausfüllhinweise zum Antragsformblatt (pdf / 514 KB)

Allgemein zugeteilt für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk stehen Frequenzen in den Bereichen 38 GHz, 57 GHz und 58 GHz zur Verfügung.

Allgemeinzuteilungen:
Richtfunk bei 38 GHz (pdf / 15 KB)
Richtfunk bei 57,1 - 57,8 GHz und 58,6 - 58,9 GHz (pdf / 30 KB)

Eine zügige Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung kann nur sichergestellt werden, wenn die Anträge in elektronischer Form im pdf-Format an die E-Mail-Adresse 226.postfach@bnetza.de gesandt werden.

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (Gebühren und Beiträgen).

Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk

Die Anwendungen werden nur noch auslaufend betrieben. Es erfolgen keine Neuzuteilungen mehr, da die Frequenzen für lokale Breitbandanwendungen vorgesehen sind.

Besondere Informationen

Bei der Errichtung von Bauwerken (bspw. Windenergieanlagen), die höher als 20 m sind, kann im Planungs- und Genehmigungsverfahren im Rahmen des Baurechts (BauGB) bzw. des Immissionsschutzrechts (BImSchG) die Bundesnetzagentur in Sachen Richtfunk zu beteiligen sein. Darüber hinaus kann die Bundenetzagentur im Rahmen weiterer Zuständigkeiten, bspw. im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Ausbau der Elektrizitäts-Übertragungsnetze nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), zu beteiligen sein.

Informationen zu Bauleitplanungen

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 226
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
E-Mail: 226.postfach@BNetzA.de

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Richtfunkfrequenzzuteilungen erhalten Sie bei:

Herrn Stefan Jacob
Bundesnetzagentur
Referat 226
Telefon: +49 30 22480-593
E-Mail: Stefan.Jacob@bnetza.de

Mastodon