Hinweise zur Beantragung von Frequenzen für Richtfunkanwendungen
Die Zuteilung von Frequenzen für eine Nutzung durch Richtfunkanlagen muss durch den Bedarfsträger bei der Bundesnetzagentur beantragt werden. Hierzu folgende Hinweise:
- Die für den Einsatz vorgesehenen Richtfunkgeräte müssen den grundlegenden Anforderungen gemäß dem Funkanlagengesetz (FuAG) entsprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Grundsätzlich wird bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen davon ausgegangen, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
- Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen besteht nicht. Es ist jedoch möglich, Wunschparameter zu beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind (Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Richtfunkstrecken im Inn- und Ausland).
- Mit der Frequenzzuteilung werden die Nutzungsparameter festgelegt, die zum Schutz anderer Frequenznutzungen einzuhalten sind. Gegebenenfalls werden die Zuteilungen unter dem Vorbehalt erteilt, dass bei einer durchzuführenden Koordinierung mit Verwaltungen der Nachbarländer das Koordinierungsergebnis umzusetzen ist. Der Antragsteller trägt das Risiko, wenn die Zuteilung als Folge eines negativen Koordinierungsergebnisses widerrufen werden muss. Die Richtfunkzuteilungen werden in der Regel auf 10 Jahre befristet.
- Im Zusammenhang mit der Richtfunkfrequenzzuteilung werden durch die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung und der Projektierung von Richtfunkanlagen wahrgenommen. Diese Aufgabenkomplexe sind durch die Richtfunkbedarfsträger selbst bzw. durch von ihnen beauftragte Firmen durchzuführen.
Die Beantragung einer Frequenzzuteilung ist formblattgebunden. Die Antragsformblätter und die Ausfüllhinweise finden Sie in den beiden folgenden Links.
Eine zügige Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung kann nur sichergestellt werden, wenn die Anträge in elektronischer Form im pdf-Format an die E-Mail-Adresse 226.postfach@bnetza.de gesandt wird.