Frequenznutzungen von Funkmikrofonen dürfen keine Störungen bei Anwendungen primärer Funkdienste verursachen und genießen keinen Schutz vor Beeinträchtigungen durch Anwendungen primärer Funkdienste. Verursachen Frequenznutzungen durch Funkmikrofone Störungen bei Anwendungen primärer Funkdienste, ist die störende Frequenznutzung durch Funkmikrofone sofort zu beenden.
Funkmikrofone dienen der einseitigen drahtlosen Übertragung von Sprach-, Musik- oder Tonsignalen und kommen z. B. bei Programmproduktionen, bei Musikveranstaltungen, Theateraufführungen, in Kirchen, in Kongress- oder Schulungsräumen oder im privaten Bereich zum Einsatz.
Bei Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und Bühnenproduktionen können je nach Bedarf Regieanweisungen, Kommandosignale oder der Live-Ton in einen am Ohr getragenen Kleinstempfänger übertragen werden (In-Ear-Monitoring). Die Empfänger von Funkmikrofonen werden auch in Kameras eingesetzt oder am Körper getragen. Funkmikrofon-Sender können auch in Musikinstrumenten eingesetzt werden.
Funkmikrofone genießen keinen Schutz vor Beeinflussungen durch gleichberechtigte Anwender. Die verschiedenen Betreiber müssen den Einsatz der Funkmikrofone vor Ort untereinander koordinieren.
Für das Betreiben von Funkmikrofonen wurden Allgemeinzuteilungen für mehrere Frequenzbereiche erlassen. Für Einzelzuteilungen sind für Funkmikrofone Frequenzen aus den folgenden Frequenzbereichen zugewiesen:
- 733 MHz – 758 MHz
Der Teilbereich 733 MHz - 758 MHz bildet eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesem Teilbereich dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen zugeteilten Betriebsfrequenzen nutzbar sind. Es besteht keinerlei Anspruch an die Übertragungsqualität in diesem Teilfrequenzbereich.
Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, sowie professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik.
- 1452 MHz – 1518 MHz
Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten sowie sonstige professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Frequenznutzungen im Teilbereich 1492 MHz - 1518 MHz sind ausschließlich innerhalb von Gebäuden gestattet. Der Teilbereich 1452 MHz - 1492 MHz, der auch für Downlink-Übertragungen des drahtlosen Netzzugangs genutzt wird, bildet eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesem Teilbereich dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen Betriebsfrequenzen im Rahmen der Zuteilung nutzbar sind.
Dienstleistungszentren für Frequenzzuteilung (DLZ 4) (pdf / 2 MB)
Antrag - Durchsagefunk (pdf / 72 KB)
Erklärung zur Firmenänderung und Antrag auf Übertragung der Frequenzzuteilung (pdf / 46 KB)
Hinweis: Es besteht auch die Möglichkeit von Kurzzeitzuteilungen (z. B. für Veranstaltungen).