PM­SE - Pro­gram­me Ma­king and Spe­ci­al Events

Funkanwendungen des Durchsagefunks und Reportagefunks, Drahtlose Mikrofone, Drahtlose Kameras

Funkanwendungen zur Übertragung von Ton und Bild zur Programmerstellung und bei Veranstaltungen sind im internationalen Sprachgebrauch unter dem Begriff „Programme Making and Special Events“ (PMSE) bekannt.

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten. Gebühren und Beiträge

Die Frequenzzuteilung erfolgt in der Regel in den Außenstellen der Bundesnetzagentur.

Details sind den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk zu entnehmen.
Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) - Stand Mai 2023 (pdf / 2 MB)

Allgemeiner Fernsehfunk des nichtöffentlichen mobilen Landfunks

Der Fernsehfunk dient der einseitigen Übertragung von Fernseh-Bildsignalen sowie ggf. zusätzlicher Ton- und Datensignale bei professionellen mobilen Einsätzen, beispielsweise mittels drahtloser Kameras.

Antragsformblatt - Fernsehfunk (pdf / 68 KB)

Erklärung zur Firmenänderung und Antrag auf Übertragung der Frequenzzuteilung (pdf / 46 KB)

Funkmikrofone (Drahtlose Mikrofone)

Frequenznutzungen von Funkmikrofonen dürfen keine Störungen bei Anwendungen primärer Funkdienste verursachen und genießen keinen Schutz vor Beeinträchtigungen durch Anwendungen primärer Funkdienste. Verursachen Frequenznutzungen durch Funkmikrofone Störungen bei Anwendungen primärer Funkdienste, ist die störende Frequenznutzung durch Funkmikrofone sofort zu beenden.

Funkmikrofone dienen der einseitigen drahtlosen Übertragung von Sprach-, Musik- oder Tonsignalen und kommen z. B. bei Programmproduktionen, bei Musikveranstaltungen, Theateraufführungen, in Kirchen, in Kongress- oder Schulungsräumen oder im privaten Bereich zum Einsatz.

Bei Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und Bühnenproduktionen können je nach Bedarf Regieanweisungen, Kommandosignale oder der Live-Ton in einen am Ohr getragenen Kleinstempfänger übertragen werden (In-Ear-Monitoring). Die Empfänger von Funkmikrofonen werden auch in Kameras eingesetzt oder am Körper getragen. Funkmikrofon-Sender können auch in Musikinstrumenten eingesetzt werden.

Funkmikrofone genießen keinen Schutz vor Beeinflussungen durch gleichberechtigte Anwender. Die verschiedenen Betreiber müssen den Einsatz der Funkmikrofone vor Ort untereinander koordinieren.

Für das Betreiben von Funkmikrofonen wurden Allgemeinzuteilungen für mehrere Frequenzbereiche erlassen. Für Einzelzuteilungen sind für Funkmikrofone Frequenzen aus den folgenden Frequenzbereichen zugewiesen:

  • 733 MHz 758 MHz
    Der Teilbereich 733 MHz - 758 MHz bildet eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesem Teilbereich dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen zugeteilten Betriebsfrequenzen nutzbar sind. Es besteht keinerlei Anspruch an die Übertragungsqualität in diesem Teilfrequenzbereich.
    Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, sowie professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik.

  • 1452 MHz 1518 MHz
    Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten sowie sonstige professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Frequenznutzungen im Teilbereich 1492 MHz - 1518 MHz sind ausschließlich innerhalb von Gebäuden gestattet. Der Teilbereich 1452 MHz - 1492 MHz, der auch für Downlink-Übertragungen des drahtlosen Netzzugangs genutzt wird, bildet eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesem Teilbereich dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen Betriebsfrequenzen im Rahmen der Zuteilung nutzbar sind.

Dienstleistungszentren für Frequenzzuteilung (DLZ 4) (pdf / 2 MB)

Antrag - Durchsagefunk (pdf / 72 KB)

Erklärung zur Firmenänderung und Antrag auf Übertragung der Frequenzzuteilung (pdf / 46 KB)

Hinweis: Es besteht auch die Möglichkeit von Kurzzeitzuteilungen (z. B. für Veranstaltungen).

Betriebsfunk für Führungszwecke (Führungsfunk)

Der Führungsfunk dient der Übertragung von Sprachsignalen vorzugsweise in einer Richtung und über geringe Entfernungen, z.B. bei Werks- und Museumsführungen, in Fahrschulen, in Ausbildungsstätten für Hörgeschädigte sowie bei Sportveranstaltungen.

Antrag - Durchsagefunk (pdf / 72 KB)

Erklärung zur Firmenänderung und Antrag auf Übertragung der Frequenzzuteilung (pdf / 46 KB)

Reportagefunk und Durchsagefunk

Der Reportagefunk dient den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den privaten Rundfunk-Programmanbietern und Programmproduzenten bei mobilen Einsätzen zur Übertragung von Sprache, Musik oder Bildern.

Der Durchsagefunk dient der Übertragung von Sprach- und Tonsignalen vorzugsweise in einer Richtung und findet Anwendung für drahtlose Mikrofone oder Führungszwecke.

Funkanwendungen des Reportagefunks und des Durchsagefunks werden im internationalen Sprachgebrauch auch unter dem Begriff "Programme Making and Special Events" (PMSE) zusammengefasst. Für PMSE-Funkanwendungen besteht auch die Möglichkeit von Kurzzeitzuteilungen (z. B. für Veranstaltungen).

Fernsehfunk für Reportagezwecke dient der einseitigen Übertragung von Fernseh-Bildsignalen sowie ggf. zusätzlichen Ton- und Datensignalen bei mobilen Einsätzen.

Anwendungen sind:

  • Drahtlose Kamera für die Übertragung von Bild- und Tonsignalen über kurze Entfernungen.
  • Tragbare Videostrecke für tragbare Kameras mit am Körper getragenem abgesetzten Sendern, abgesetzten Stromversorgungen und abgesetzten Antennen für die Übertragung von Bild- und Tonsignalen.
  • Mobile Videostrecke für mobile Bildübertragungen von Motorrädern, Fahrrädern, Kfz, Rennfahrzeugen oder Booten.
  • Videostrecke aus Luftfahrzeugen für Bildübertragungen
  • Bewegbarer Richtfunk für vorübergehende Bildübertragungen

Regiefunk ist für Regieanweisungen grundsätzlich in Produktionsstudios oder außerhalb von Studios vorübergehend für die Produktion von Hörfunk- und Fernsehsendungen bestimmt.

Bewegbarer Richtfunk zur Ton- und Meldungsübertragung dient der kurzzeitigen Einrichtung fester Funkverbindungen zur vorübergehenden Übertragung von aktuellen Ereignissen im Rahmen von Ton- und Fernseh-Zubringerübertragungen.

Bewegbarer Richtfunk zur Bildübertragung dient der vorübergehenden Einrichtung von Bildübertragungsstrecken zur Übertragung von Fernseh- und Tonsignalen in einer Richtung bei mobilen oder vorübergehend festen Einsätzen.

Anwendungen sind:

  • Bewegbarer Richtfunk zur Bildübertragung für die vorübergehende Einrichtung von Fernsehleitungen
  • Mobile Videostrecke

Antrag Reportagefunk (pdf / 74 KB)

Erklärung zur Firmenänderung und Antrag auf Übertragung der Frequenzzuteilung (pdf / 46 KB)

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