Be­triebs- und Bün­del­funk

Der Betriebsfunk dient der Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten in Form von Sprache und Daten innerhalb eines in der Frequenzzuteilung beschriebenen regionalen Einsatzgebiets. Der Bündelfunk ist ein zellularer Mobilfunkdienst für Sprach- oder Datenübertragung unter Nutzung von Technologien wie MPT1327, Tetrapol oder TETRA.

Betriebsfunk

Für den Betriebsfunk stehen insbesondere Frequenzen in den folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • 34,75 bis 34,95 MHz
  • 68 bis 87,5 MHz
  • 146 bis 156 MHz
  • 156 bis 174 MHz
  • 440 bis 470 MHz

Im Betriebsfunk werden Frequenzen zur eigenen Nutzung in Funknetzen zugeteilt, die aus einer oder mehreren ortsfesten und/oder mobilen Landfunkstellen bestehen. Für Funknetze ohne ortsfeste Funkstelle wird als Versorgungsgebiet ein geografisches Gebiet festgelegt, z.B. "Stadtbereich Frankfurt". Für eine effizientere Frequenznutzung werden Frequenzen im Betriebsfunk grundsätzlich mehreren Nutzern zur gemeinschaftlichen Nutzung zugeteilt.

Antragsformulare

Für einen Betriebsfunkantrag und den dazu benötigten separaten Anlagen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den Ausfüllhinweisen.

Umstellung des Kanalrasters im Betriebsfunk sowie nachträgliche Befristung sämtlicher bisher unbefristeter Frequenzzuteilungen

Sämtliche bisher unbefristeten Zuteilungen im Bereich des nichtöffentlichen mobilen Landfunks wurden durch eine Allgemeinverfügung nachträglich befristet: Einzelne Zuteilungen zum 31. Dezember 2025, die Mehrheit der Zuteilungen bis zum 31. Dezember 2028. Dies hängt unter anderem mit der Ablösung der 20-kHz-Kanalbandbreite und der Umstellung auf das 12,5-kHz-Kanalraster im Betriebsfunk zusammen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Umstellung/Befristung

Gebühren

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten.
Mehr dazu: Gebühren und Beiträge

Kontakt

Die Frequenzzuteilung erfolgt in der Regel in den Außenstellen der Bundesnetzagentur.
Welches Dienstleitungszentrum für Sie zuständig ist, können Sie dieser Karte entnehmen:
Dienstleistungszentren für Frequenzzuteilung (DLZ 4) (pdf / 2 MB)

Bündelfunk

Bereiche 410-430 / 440-443 / 445-448 MHz

Bündelfunk wird für betriebsinterne Kommunikation zur Steuerung betrieblicher Abläufe mit hohen Anforderungen an Verfügbarkeit, Individualität und Sicherheit genutzt. Zuteilungsinhaber und Nutzer kommen insbesondere aus den Bereichen Energie, Chemie, Industrie, Flughäfen, Hafenanlagen, Verkehrsbetrieben und öffentlichen Großnetzen.

Bündelfunkfrequenzen werden auf Antrag standortbezogen mit konkreten funktechnischen Parametern zugeteilt, woraus sich das konkrete Zuteilungsgebiet ergibt. Die konkrete Frequenznutzung bedarf daher immer der Genehmigung für jeden Senderstandort (sog. Festsetzung der funktechnischen Parameter). Um eine effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten und funktechnische Störungen zu verhindern, werden im Bereich des Bündelfunks die Frequenzen einzeln zugeteilt. Bei einer Nutzung in Grenznähe kann eine einzelfallbezogene Koordinierung mit den Nachbarstaaten erforderlich werden.

Weitere Details können Sie den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk (VVBüfu (pdf / 494 KB) ) entnehmen.

Allgemeinzuteilungen

Bündelfunk für Objektversorgungen (pdf / 164 KB) (Vfg. 80/2024)

Bündelfunk für DMO Nutzung (pdf / 35 KB) (Vfg. 14/2016)

Antragsformulare

Anträge auf Frequenzzuteilung senden Sie bitte an:

Bundesnetzagentur
Referat 225
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Gebühren

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten.
Mehr dazu: Gebühren und Beiträge

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