Betriebs- und Bündelfunk
Betriebsfunk
Für den Betriebsfunk stehen insbesondere Frequenzen in den folgenden Bereichen zur Verfügung:
- 34,75 bis 34,95 MHz
- 68 bis 87,5 MHz
- 146 bis 156 MHz
- 156 bis 174 MHz
- 440 bis 470 MHz
Er dient der Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten in Form von Sprache und Daten innerhalb eines in der Frequenzzuteilung beschriebenen regionalen Einsatzgebiets. Im Betriebsfunk werden Frequenzen zur eigenen Nutzung in Funknetzen zugeteilt, die aus einer oder mehreren ortsfesten und/oder mobilen Landfunkstellen bestehen. Für Funknetze ohne ortsfeste Funkstelle wird als Versorgungsgebiet ein geografisches Gebiet festgelegt, z.B. "Stadtbereich Frankfurt". Für eine effizientere Frequenznutzung werden Frequenzen im Betriebsfunk grundsätzlich mehreren Nutzern zur gemeinschaftlichen Nutzung zugeteilt.
Gebühren
Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten. Mehr dazu: Gebühren und Beiträge
Kontakt
Die Frequenzzuteilung erfolgt in der Regel in den Außenstellen der Bundesnetzagentur. Welches Dienstleitungszentrum für Sie zuständig ist können Sie der folgenden Karte entnehmen. Dienstleistungszentren für Frequenzzuteilung (DLZ 4) (pdf / 2 MB)
Weitere Details finden Sie in den Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) - Stand Oktober 2024 (pdf / 4 MB) .
Antragsformulare
Für einen Betriebsfunkantrag und den dazu benötigten separaten Anlagen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den Ausfüllhinweisen.
Betriebsfunk
Betriebsfunk Ausfüllhinweise (pdf / 139 KB)
Betriebsfunk Anlage 1 (pdf / 94 KB)
Betriebsfunk Anlage 1a (pdf / 76 KB)
Betriebsfunk Anlage 2 (pdf / 161 KB)
Fernwirkfunk
Fernwirkfunk Ausfüllhinweise (pdf / 92 KB)
Fernwirkfunk Anlage 1 (pdf / 92 KB)
Fernwirkfunk Anlage 1a (pdf / 76 KB)
Fernwirkfunk Anlage 2 (pdf / 161 KB)
Grundstücksprechfunk
Gundstückssprechfunk (pdf / 211 KB)
Personenruffunk
Personenruffunk (pdf / 226 KB)
Sämtliche bisher unbefristeten Zuteilungen im Bereich des nichtöffentlichen mobilen Landfunks wurden durch eine Allgemeinverfügung nachträglich befristet: Einzelne Zuteilungen zum 31. Dezember 2025, die Mehrheit der Zuteilungen bis zum 31. Dezember 2028. Dies hängt unter anderem mit der Ablösung der 20-kHz-Kanalbandbreite und der Umstellung auf das 12,5-kHz-Kanalraster im Betriebsfunk zusammen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter Umstellung/Befristung
Bündelfunk in den Bereichen 410-430 MHz und 440-443 MHz bzw. 445-448 MHz
Der Bündelfunk ist ein zellularer Mobilfunkdienst für Sprach- oder Datenübertragung unter Nutzung von Technologien wie MPT1327, Tetrapol oder TETRA. Bündelfunk wird für betriebsinterne Kommunikation zur Steuerung betrieblicher Abläufe mit hohen Anforderungen an Verfügbarkeit, Individualität und Sicherheit genutzt. Zuteilungsinhaber und Nutzer kommen insbesondere aus den Bereichen Energie, Chemie, Industrie, Flughäfen, Hafenanlagen, Verkehrsbetriebe und öffentliche Großnetze.
Bündelfunkfrequenzen werden auf Antrag standortbezogen mit konkreten funktechnischen Parametern zugeteilt, woraus sich das konkrete Zuteilungsgebiet ergibt. Die konkrete Frequenznutzung bedarf daher immer der Genehmigung für jeden Senderstandort (sog. Festsetzung der funktechnischen Parameter). Um eine effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten und funktechnische Störungen zu verhindern, werden im Bereich des Bündelfunks die Frequenzen einzeln zugeteilt. Bei einer Nutzung in Grenznähe kann eine einzelfallbezogene Koordinierung mit den Nachbarstaaten erforderlich werden.
Gebühren
Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten. Mehr dazu: Gebühren und Beiträge
Weitere Details können Sie den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk (VVBüfu (pdf / 494 KB) ) entnehmen.
Antragsformulare
Anträge auf Frequenzzuteilung senden Sie bitte an:
Bundesnetzagentur
Referat 225
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Bündelfunk Antragsverfahren und allgemeine Informationen (pdf / 190 KB)
Bündelfunk Vollmacht Anlage 1 (pdf / 61 KB)
Bündelfunk Erklärung zur Zuverlässigkeit Anlage 2 (pdf / 90 KB)
Bündelfunk Standortdatenliste Anlage 3 (xlsx / 20 KB)