Bahn­funk

Funkanwendungen öffentlicher Eisenbahnen dienen der Sicherstellung des Eisenbahnbetriebes mittels Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten (Sprache, Daten und Fernwirken).

Es wird unterschieden in analogen und digitalen (GSM-R) Bahnfunk. Der Nutzerkreis ist eingeschränkt.

Im analogen Bahnfunk werden Einzelzuteilungen an Berechtigte erteilt. Die Frequenzzuteilung erfolgt zentral durch die Sonderstelle 2240 des Referats 224 am Dienstort Rostock.

Antrag auf Frequenzzuteilung im Bahnfunk (pdf / 353 KB)

Übersicht - Analoge Bahnfunkfrequenzen (pdf / 25 KB)

Stand:  01.02.2013

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