Bahnfunk
Funkanwendungen öffentlicher Eisenbahnen dienen der Sicherstellung des Eisenbahnbetriebes mittels Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten (Sprache, Daten und Fernwirken).
Es wird unterschieden in analogen und digitalen (GSM-R) Bahnfunk. Der Nutzerkreis ist eingeschränkt.
Im analogen Bahnfunk werden Einzelzuteilungen an Berechtigte erteilt. Die Frequenzzuteilung erfolgt zentral durch die Sonderstelle 2240 des Referats 224 am Dienstort Rostock.
Stand: 01.02.2013