BOS-Funk

Funkanwendungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

BOS-Funk (ohne Digitalfunk BOS)

Für Funkanwendungen der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) sind im Frequenzplan bestimmte Frequenzbereiche des nichtöffentlichen mobilen Landfunks, des nichtöffentlichen Festfunks und des Richtfunks ausgewiesen.
Frequenzen des BOS-Funks werden ausschließlich anerkannten Berechtigten zur Teilnahme am BOS-Funk zugeteilt. Die Berechtigten werden vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und / oder den zuständigen obersten Landesbehörden festgelegt.
Die zugeteilten Frequenzen dürfen nur zur Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben, die dem anerkannten Berechtigten zur Teilnahme am BOS-Funk durch Gesetz, aufgrund eines Gesetzes oder durch öffentlich rechtliche Vereinbarung übertragen worden sind, genutzt werden. Mit der Frequenzzuteilung werden die auf den Verwendungszweck bezogenen
Parameter wie Sendeleistung, Kanalbandbreite, Übertragungsverfahren, Standort- und Antennendaten und ggf. weitere Nutzungsbedingungen festgelegt, um die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen sicherzustellen. Zuständigkeitsbereiche und Kontaktadressen der für Frequenzzuteilungen für BOS-Funk zuständigen Außensteilen der Bundesnetzagentur sind im Internet abrufbar.

Funkanwendungen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL) für die analoge Sprach-und Datenübertragung und die digitale Alarmierung der BOS

Eine Frequenz oder mehrere Frequenzen können zur eigenen Nutzung eines Funknetzes der BOS zugeteilt werden. Ein Funknetz für die analoge Sprach- und Datenübertragung kann aus einer oder mehreren ortsfesten Landfunkstellen und den dazugehörigen, mit einer unbestimmten Anzahl von mobilen Landfunkstellen oder nur aus einer unbestimmten Anzahl von mobilen Landfunkstellen bestehen. Ein Funknetz für die Digitale Alarmierung wird in der Regel innerhalb eines bestimmten Gebietes zur Übertragung von Fernwirksignalen und Daten aus den vorzugsweise bestimmten Frequenzen des Bereiches 165,2 MHz bis 173,99 MHz genutzt. Es dient der Alarmierung von Einsatzkräften und zu Fernwirkzwecken, Insbesondere zur Steuerung von Sirenen.

Funkanwendungen des nichtöffentlichen Festfunks (nöF) der BOS

Die Frequenzzuteilung erfolgt für einen Kanal zur eigenen Nutzung mit einem oder mehreren Festfunkzubringer, die ortsfeste Funkstellen miteinander verbinden.

Verwaltungsvorschriften

Die Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von BOSFunk (VV BOS-Funk (pdf / 298 KB) ) enthalten weitere Bestimmungen, beispielsweise über die AntragsteIlung und -bearbeitung, die im Internet abgerufen werden können.

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten für Frequenzzuteilungen ergeben sich für den BOSFunk derzeit aus der Frequenzgebührenverordnung (FGebV). Bestimmte Organisationen können danach auf Antrag von den Gebühren befreit werden, wenn sie die zugeteilten Frequenzen für Aufgaben nutzen, die ihnen auf Grund eines Gesetzes oder durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung übertragen worden sind.

Antragsformblätter

Die zwischen der Bundesnetzagentur und den obersten Bundes- / Landesbehörden abgestimmten Antragsformblätter werden unterschieden nach Funkanwendungen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks und Funkanwendungen des nichtöffentlichen Festfunks. Für die Antragstellung kann wahlweise das zum elektronischen Ausfüllen bereitgestellte Word Dokument oder das Dokument im pdf-Format verwendet werden. Die Formblätter sind auch in Papierform bei den zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur erhältlich.

Anlage BOS nöF (pdf / 433 KB)

Antrag BOS 5,1 GHz (pdf / 4 MB)

Antrag BOS nöF (pdf / 4 MB)

Antrag BOS nömL (pdf / 4 MB)

Antrag BOS 2,3 GHz (PDF / 6 MB)
Ausfüllhinweise BOS 2,3 GHz (pdf / 176 KB)

Ausfüllhinweise BOS 5,1 GHz (pdf / 98 KB)

Ausfüllhinweise nöF BOS (pdf / 62 KB)

Ausfüllhinweise nömL BOS (pdf / 60 KB)

Prozessablauf BOS-Frequenzanträge (pdf / 115 KB)

Bundesweit einheitlicher digitaler Sprech- und Datenfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS)

Für den Digitalfunk BOS sind im Frequenzplan die Frequenzbereiche 380-385 MHz, 390-395 MHz und 406,1-410 MHz ausgewiesen. Diese werden seit 2007 ausschließlich der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BD BOS) zugewiesen.

Weiterführende Auskünfte zum Aufbau, dem Betrieb und der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit erteilt die BD BOS (http://www.bdbos.bund.de/).

BOS-Funkrichtlinie

Das Verfahren und die Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Anträgen auf Frequenzzuteilung innerhalb der BOS sind in der BOS-Funkrichtlinie geregelt. Die BOS-Funkrichtlinie, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern, wurde In ihrer aktuellen Fassung im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 39 am 07.09.2009 bekanntgegeben. Bezugsquelle: Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Luxemburgerstraße 449, 50939 Köln, Telefon: 02631/801-2222, Telefax: 02631/801-2223, E-Mail: info@wolterskluwer.de oder der Buchhandel.

Auskünfte über die BOS-Funkrichtlinie und insbesondere die darin enthaltenen BOS-Internen Regelungen erteilen auch die zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen.

Stand:  28.04.2014

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