Mo­bi­les Breit­band - Pro­jekt 2016

Az: BK1-11/003

Die im Projekt 2016 abstrakt versteigerten Frequenzblöcke wurden im August 2015 wie folgt zugeordnet:

Im Bereich bei 700 MHz

Zuordnung im Bereich bei 700 MHz

Im Bereich bei 900 MHz

Zuordnung im Bereich bei 900 Megahertz

Im Bereich bei 1,8 GHz

Zuordnung im Bereich bei 1,8 Gigahertz

Im Bereich bei 1,5 GHz

Zuordnung im Bereich bei 1,5 Gigahertz

Übersicht Mobilfunkspektrum nach der Auktion - Zuordnung ab 01.01.2017 gültig (pdf / 37 KB)

Nach 16 Auktionstagen und 181 Runden ist am 19. Juni 2015 die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband in Mainz zu Ende gegangen. Alle drei Unternehmen Telefónica Deutschland GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH waren erfolgreich und konnten Frequenzen entsprechend ihrer Geschäftsmodelle ersteigern:

UnternehmenFrequenzmengeZuschlagspreis
Telefónica Deutschland
GmbH & Co. OHG
700 MHz:
900 MHz:
1800 MHz:
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
1.198.238.000 €
Telekom Deutschland GmbH700 MHz:
900 MHz:
1800 MHz:
1500 MHz:
2 x 10 MHz
2 x 15 MHz
2 x 15 MHz
20 MHz
1.792.156.000 €
Vodafone GmbH700 MHz:
900 MHz:
1800 MHz:
1500 MHz:
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
2 x 25 MHz
20 MHz
2.090.842.000 €
Gesamt270 MHz5.081.236.000 €

Die Auktion erfolgte in Form einer offenen aufsteigenden simultanen Mehrrundenauktion. In der 181. Runde endete die Versteigerung mit folgendem Ergebnis:

Frequenzauktion Ergebnis der Runde 181 Frequenzauktion© Bundesnetzagentur

Alle Rundenergebnisse


Hintergrund

Insgesamt wurden Frequenzen im Umfang von 270 MHz aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz sowie 1800 MHz versteigert. Die Frequenzen aus den Bereichen bei 900 MHz und 1800 MHz haben die Grundlage für den Aufbau der heutigen Mobilfunknetze insbesondere für die flächendeckende mobile Sprachkommunikation gebildet und sollen künftig auch für breitbandige Internetanschlüsse genutzt werden.

Die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen genutzt. Durch die Umstellung auf DVB-T2 werden sie frei und können für mobiles Breitband genutzt werden. Die Netzbetreiber können mit nur relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet auch in bisher wenig erschlossene Regionen bringen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass mit dem Einsatz dieser Frequenzen eine nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet erreicht wird – wie bisher schon mit mobiler Sprachtelefonie. Daher beinhalten die Frequenznutzungsrechte eine Versorgungsverpflichtung von 98 % der Bevölkerung.

Stand:  01.09.2015

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