Informationen für Wegebaulastträger
Geschlossene Benutzergruppe für Wegebaulastträger (GBG Wegebaulastträger)
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 69 Abs. 3 TKG Informationen über den Beginn und die Beendigung der Nutzung der Wegerechte sowie über Namensänderungen, Anschriftenänderungen und identitätswahrende Umwandlungen der Inhaber von Wegerechten den Wegebaulastträgern zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesnetzagentur nach, in dem sie diese Informationen allen Wegebaulastträgern über eine geschlossene Benutzergruppe online zur Verfügung stellt.
Welche Daten werden zur Verfügung gestellt?
- vollständige Liste der aktuellen Wegerechtsinhaber mit dem Gebiet der Nutzungsberechtigung (in der der Allgemeinheit zugänglichen Liste sind Unternehmen, die personenbezogene Daten betreffen, nicht genannt (es sei denn, diese haben einer Veröffentlichung zugestimmt). Für Wegebaulastträger steht im Rahmen der geschlossenen Benutzergruppe eine vollständige Liste aller Inhaber von Wegerechten zur Verfügung.)
- Liste der Unternehmensänderungen (Namensänderungen, Anschriftenänderungen und identitätswahrende Formwechsel)
- Liste der ungültigen Lizenzbescheide
- Liste der ungültigen Wegerechtsbescheide
- informative Hinweise (z.B. ausschließliches Nutzungsrecht durch den Inhaber)
Wie kann man Zugang zu den Daten erhalten?
- Der Zugang zur GBG Wegebaulastträger wird auf Antrag erteilt. Dieser ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 215
Canisiusstraße 21
55122 Mainz - Der Wegebaulastträger erhält nach Eingang und Prüfung des Antrags eine E-Mail mit einer zeitlich befristet gültigen TAN-Nummer, die zur Online-Registrierung dient. Erfolgt die Registrierung nicht rechtzeitig, kann unter Angabe der vom Wegebaulastträger im Antrag benannten E-Mail eine neue TAN angefordert werden.
- Näheres ist dem Registrierungsverfahren zu entnehmen:
Registrierungsverfahren (pdf / 37 KB)
Antrag auf Zugang zur GBG Wegerecht (pdf / 131 KB)