Qua­li­täts­mo­ni­to­ring

Die Qualität im Postbereich steht in zunehmendem Maße im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Bundesnetzagentur akquiriert daher unterschiedliche qualitätsrelevante Daten der Postunternehmen, insbesondere zu den Postdienstleistungen, die eine flächendeckende Grundversorgung sicherstellen sollen.

Dazu gehören u.a. Messungen der Brieflaufzeiten, Aufbereitung und Auswertungen der Briefkastendaten und der Daten zu Filialen und Agenturen. Dies ermöglicht eine zuverlässige Beurteilung der jeweils aktuellen Lage und der vorhandenen Dienstleistungsqualität im Postmarkt. Zudem geben die Beschwerden, die bei der Bundesnetzagentur eingehen, Aufschluss über mögliche Defizite in bestimmten Gebieten. Eine Vielzahl dieser Qualitätskennzahlen veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite.

Studie Paketlaufzeiten und Zustellqualität von Paketsendungen

Im Auftrag der Bundesnetzagentur wurden von der Spectos GmbH und der WIK-Consult GmbH Daten zu Paketlaufzeiten und zur Zustellqualität von Paketen innerhalb Deutschlands erhoben und ausgewertet. Die Daten umfassen den Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2022. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung können dem Bericht entnommen werden.

Studie Paketlaufzeiten und Zustellqualität von Paketsendungen (pdf / 3 MB)

Brieflaufzeiten

Die Post-Universaldienstleistungsverordnung enthält bestimmte Zielvorgaben für die Laufzeiten von Briefsendungen. Von den an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent am nächsten Werktag (Einlieferungstag (E) + 1) und 95 Prozent bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (E + 2) zugestellt werden.

Der Bundesnetzagentur werden vierteljährlich die Messergebnisse der Deutschen Post AG (DP AG) vorgelegt. Die Messung wird durch ein externes Qualitäts- und Marktforschungsinstitut im Einklang mit der Norm DIN EN 13850 durchgeführt und ist vom TÜV Rheinland zertifiziert.

Brieflaufzeiten der Deutschen Post AG

Die Deutsche Post AG unterscheidet bei den Laufzeitangaben zwischen Betriebs- und Verbrauchersicht.

Betriebssicht:

Die Laufzeitmessung beginnt erst ab Entnahme einer Sendung aus dem Briefkasten bzw. mit der Abholung in einer Filiale

Postfilialen der Deutschen Post AG

Stationäre Einrichtungen

Geschäftsräume, in denen Verträge über Briefbeförderungsleistungen abgeschlossen werden können, werden in der Post-Universal-Dienstleistungsverordnung (PUDLV) als stationäre Einrichtungen bezeichnet. Dazu gehören vor allem die Filialen, Agenturen und sonstigen Verkaufsräume der Postunternehmen. Als Qualitätsmerkmal formuliert die PUDLV, dass mindestens 12.000 solcher stationären Einrichtungen vorhanden sein müssen. In Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnerinnen/Einwohnern muss es mindestens eine stationäre Einrichtung geben. Die Deutsche Post AG betreibt allein bereits über 12.000 Filialen und Agenturen. Zusätzlich haben in verschiedenen Städten und Gemeinden auch Wettbewerber entsprechende Verkaufsräume.

Durchschnittliche wöchentliche Öffnungszeiten

Die Grafik zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen wöchentlichen Öffnungszeiten der stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG. Es sind ausschließlich Postfilialen und -agenturen im Sinne der gesetzlichen Vorgabe aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) berücksichtigt. Die Öffnungszeiten von Paketshops sind nicht in die Angaben eingeflossen. Für den Zeitraum von 2005 bis 2010 liegen keine Daten vor. Im Jahr 2021 gab es gegenüber dem Jahr 2020 keine Änderung. (Quelle: Deutsche Post AG)

Filialvakanzen

Die Daten haben den Stand 01. Juli 2024.

Insgesamt sind der Bundesnetzagentur 141 Standorte bekannt, an denen nach postrechtlichen Vorgaben eine Postfiliale bzw. -agentur eingerichtet sein müsste.

Während die Zahl der nicht mit Filialen besetzten Pflichtstandorte im Jahr 2023 von 174 (Stand: 31. Januar 2023) auf 73 (Stand: 13. Oktober 2023) zurückging, war zum Jahresbeginn 2024 wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser Anstieg setzte sich in der ersten Jahreshälfte 2024 von 125 (Stand: 23. Februar 2024) auf 141 (Stand: 01. Juli 2024) fort.

Von den 141 Standorten ohne Filiale sind 27 Standorte mit einer automatisierten Station ("Poststation") ausgestattet. Automatisierte Stationen bieten weitgehend dieselben Postdienstleistungen wie Universaldienstfilialen an. Nach dem alten Postgesetz, das noch bis zum 18. Juli 2024 galt, genügte eine automatisierte Station nicht, um die Grundversorgung vor Ort zu gewährleisten. Nach dem neuen Postgesetz kann die Bundesnetzagentur jedoch künftig im Einzelfall automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen zulassen.

Konkrete Gründe für die Entwicklung der unbesetzten Filialstandorte sind der Bundesnetzagentur nicht bekannt.

Viele dieser Standorte sind erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Fluktuation nur vorübergehend unbesetzt.

Liste der unbesetzten Pflichtstandorte ohne Universaldienstfiliale (Stand: 01.07.2024) (pdf / 105 KB)

Briefkästen der Deutschen Post AG

Die Zahlen beinhalten ausschließlich Briefkästen, die zum jeweiligen Jahresende für die Kunden erreichbar waren. Temporär stillgelegte Briefkästen (z. B. wegen Baustellen und saisonalen Betriebs o.ä.) sind in den Angaben nicht enthalten. Zur Zahl der Briefkästen legt die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) fest, dass diese so ausreichend vorhanden sein müssen, dass Kundinnen und Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten in der Regel nicht mehr als 1.000 Meter Wegstrecke bis zum nächsten Briefkasten zurückzulegen haben. Diese Vorgaben waren mit den Briefkästen der Deutschen Post AG bis Ende des Jahres 2021 erfüllt. Hinzu kommen in verschiedenen Städten und Gemeinden auch Briefkästen der Wettbewerber, die sich allerdings nicht an der PUDLV ausrichten.

Briefkästen nach Tages-Leerungszeit der Deutschen Post AG

Die Zahlen beinhalten ausschließlich Briefkästen, die zum jeweiligen Jahresende für die Kundinnen und Kunden erreichbar waren. Temporär stillgelegte Briefkästen (z. B. wegen Baustellen und saisonalen Betriebs o. ä.) sind in den Angaben nicht enthalten. Die Leerungszeiten der Briefkästen sind nach der PUDLV an den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens zu orientieren. Die Bundesnetzagentur untersucht regelmäßig die Entwicklung dieser Leerungszeiten. Immer häufiger sind auf den Briefkästen der Deutschen Post AG nur Leerungszeiten am Vormittag angegeben.

Monatliche Ausgaben für Brief- und Paketdienstleistungen pro Haushalt

Monatliche Ausgaben für Brief- und Paketdienstleistungen pro Haushalt Monatliche Ausgaben

Quelle: Statistisches Bundesamt, Haushaltserhebungen, Daten aus Laufender Wirtschaftsrechnung (LWR) und Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Die Einzelpositionen der monatlichen Ausgaben pro Haushalt für Brief- und Paketdienstleistungen werden vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR) ermittelt. Der grafische Verlauf für die "Gesamtausgaben Postdienstleistungen" ergibt sich aus der Addition der jeweiligen Ausgaben für Briefdienstleistungen und Paketdienstleistungen. Alle fünf Jahre wird die LWR zugunsten der Einkommens und Verbrauchsstichprobe (EVS) ausgesetzt. Für die Jahre 2008, 2013 und 2018 ergeben sich demzufolge die Angaben für die "Gesamtausgaben Postdienstleistungen" aus der EVS. Die höheren Gesamtausgaben in diesen Jahren im Vergleich zu den anderen Jahren sind nicht exakt begründbar. Gründe können in der Größe der Stichproben (LWR: ca. 8.000 Haushalte; EVS: ca. 50.000 bis 60.000 Haushalte) oder aber auch in der Beimischung von Selbständigen in der EVS liegen. In der LWR sind hingegen ausschließlich private Haushalte berücksichtigt.

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Bürgereingaben Post
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

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