Jährliche Datenerhebung
Die Bundesnetzagentur erstattet dem Bundestag und dem Bundesrat über die Lage und die Entwicklung auf dem Gebiet des Postwesen Bericht (§ 84 Abs. 1 PostG).
Zu der Erfüllung dieser Aufgabe darf die Bundesnetzagentur von den im Postwesen tätigen Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere über Umsatzzahlen verlangen (§ 90 Abs. 1 PostG).
Zu der Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe führt die Bundesnetzagentur jährlich eine Markterhebung durch. Es werden Angaben zur Beförderung von Briefen und Paketen sowie Kurier- und Expressdienstleistungen erhoben.
Zu diesem Zweck wurde ein Online-Portal eingerichtet, das eine schnelle, einfache und sichere Datenerhebung und Datenübermittlung ermöglicht. Zu dem Beginn der Markterhebung werden alle Postdienstleister per Brief angeschrieben und aufgefordert, ihre Daten zu übermitteln.