Be­schwer­de­stel­le

Sie sind beruflich im Postbereich tätig und haben im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit Rechtsverstöße bemerkt?

Grundlagen

Gemäß § 74 Postgesetz (PostG) können Sie als Beschäftigte:r im Postsektor Ihre Hinweise und erlangte Informationen über Verstöße gegen einschlägige Rechtsvorschriften des Postgesetzes sowie gegen allgemeine sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften des Postsektors an die Bundesnetzagentur melden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass an dieser Stelle lediglich Hinweise von Beschäftigten im Postsektor gemeldet werden können. Falls Sie sich als Verbraucher über Postunternehmen beschweren möchten, steht Ihnen unsere entsprechende Seite im Verbraucherportal zur Verfügung.

Ihre Meldung können Sie über das nachfolgende Kontaktformular einreichen. Alternativ stehen Ihnen auch die weiteren in der Kontaktbox angegebenen Kommunikationskanäle zur Verfügung.

Datenschutzhinweis:
Hinsichtlich der Vertraulichkeit Ihrer Identität als hinweisgebende Person werden insbesondere die §§ 8, 9 Abs. 1 sowie § 28 Abs. 3 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beachtet, d.h. das Vertraulichkeitsgebot und etwaige Ausnahmen hiervon sowie die Vorschrift für eine Akteneinsicht für Beteiligte unter Wahrung bestehender Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.

Unter Wahrung dieser Vorgaben des HinSchG dokumentieren und verarbeiten wir eingehende Meldungen und eingegangene Informationen. Diese werden

  • bei der Auswahl der zu prüfenden Unternehmen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 PostG berücksichtigt sowie
  • an andere zuständige Behörden weitergegeben, soweit die Informationen für deren Tätigkeit relevant sind.

Darüber hinaus sind wir als Bundesnetzagentur gemäß § 74 Abs. 4 PostG befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist.

Kontaktformular

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Kontakt

Beschwerdestelle-Post, Referat 314
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: beschwerdestelle-post@bnetza.de

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