Wasserstoff-Kernnetz
Die nationale Wasserstoffstrategie hat den Markthochlauf von Wasserstoff zum Ziel. Dafür wird die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff und der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur sichergestellt.
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur beginnt in einer ersten Stufe mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes.
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so zentrale Standorte - wie große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore - angebunden werden. Das Kernnetz soll wichtige Wasserstoffinfrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen.
Antragsgenehmigung
Am 22. Juli 2024 haben die FNB einen Antrag eingereicht, der entsprechend eines Änderungsverlangens der Bundesnetzagentur vom 16. September 2024 am 26. September 2024 durch die FNB angepasst wurde.
Der Antrag wurde von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 mit Änderungen genehmigt. Die Wasserstoff-Kernnetz-Genehmigung sieht Maßnahmen mit einer Leitungslänge von 9.040 km vor, die zu rund 60 Prozent auf Umstellungen bestehender Erdgasleitungen basieren. Die zu erwartenden Investitionskosten belaufen sich auf 18,9 Milliarden Euro.
Antragsentwurf | Antrag | Antrag in geänderter Fassung | Genehmigung | |
---|---|---|---|---|
Leitungslänge [km] | 9.721 | 9.666 | 9.668 | 9.040 |
Verhältnis Neubau/Umstellung [Prozent] | 42/58 | 43/57 | 44/56 | 44/56 |
Verdichterleistung [MW] | 291 | 291 | 291 | 291 |
Investitionskosten [Mrd. Euro] (Darin von Dritten enthalten) | 19,8 (0,5) | 19,7 (0,8) | 19,8 (0,8) | 18,9 (0,6) |
Karte
Wasserstoff-Kernnetz
22. Oktober 2024
Wasserstoff-Kernnetz Karte (jpeg / 3 MB)
Hintergrund
Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) der Bundesnetzagentur einen Antrag mit Maßnahmen zur Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes vorlegen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, genehmigt die Bundesnetzagentur das Wasserstoff-Kernnetz innerhalb von zwei Monaten nach vollständiger Antragstellung.
Gesetzliche Grundlage: § 28q Abs. 8 S. 1 und 2 EnWG
Nach Inkrafttreten der Novelle zum Jahresende 2023 wurde auf Antrag der FNB die Einreichungsfrist durch die Bundesnetzagentur zunächst um die gesetzlich zulässigen vier Monate bis zum 21. Mai 2024 verlängert. Nach § 28r Abs. 10 und § 28s Abs. 6 EnWG muss jedoch spätestens eine Woche vor Ablauf der Antragsfrist die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes vorliegen. Ansonsten muss die Bundesnetzagentur die Antragsfrist (jeweils) um einen weiteren Monat verlängern. Die beihilferechtliche Genehmigung wurde am 21. Juni.2024 durch die EU Kommission erteilt. Im Vorfeld wurde die Frist zur Einreichung durch die Bundesnetzagentur erst auf den 21. Juni und letztlich auf den 22. Juli 2024 verlängert, da die Genehmigung eine Woche vor Ablauf der jeweils verlängerten Antragsfrist nicht vorlag.
Gesetzliche Grundlage: § 28q Abs. 2 S.2, 2.Hs. EnWG
Antrag
Am 22. Juli 2024 wurde der Antrag durch die FNB eingereicht und auf Basis des Änderungsverlangens der Bundesnetzagentur am 26. September 2024, wonach ein Teil der JAGAL-Leitung (KLU015-01) nicht aus dem Erdgasnetz herausgelöst werden kann und stattdessen eine Neubauleitung vorzusehen war, angepasst.
Insgesamt sah der geänderte Antrag Maßnahmen mit einer Leitungslänge von 9.668 km vor, die zu rund 60 Prozent auf Umstellungen bestehender Erdgasleitungen basieren. Die zu erwartenden Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Milliarden Euro.
Konsultation des Antrags
Die Bundesnetzagentur gab gemäß § 28q Abs. 6 S.3 EnWG allen betroffenen Kreisen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Frist zur Stellungnahme fiel angesichts der engen gesetzlichen Fristen für die Erteilung der Genehmigung und der Tatsache, dass bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Veröffentlichung des Antragsentwurfs eröffnet wurde, vergleichsweise kurz aus.
Es war möglich, sich auf frühere Stellungnahmen zu beziehen, die im Rahmen der Konsultation des Antragsentwurfs abgegeben wurden.
Die Konsultation lief bis zum 6. August 2024. Die Bundesnetzagentur wird die Stellungnahmen auswerten und im Rahmen der Prüfung des Antrags berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die eingegangenen Stellungnahmen an die FNB und an das BMWK weiterzuleiten.
Der Antragsentwurf vom November 2023 wurde bereits konsultiert und die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet.
Hier finden Sie Antworten auf die wesentlichen Fragen.
Antragsentwurf 2023
Am 12. Juli 2023 haben die FNB einen Planungsstand veröffentlicht und Betreibern von Leitungsinfrastrukturen die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Das BMWK gab zudem Ländern, Verbänden und weiteren Stakeholdern die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.
Die FNB haben anschließend das Wasserstoff-Kernnetz modelliert und der Bundesnetzagentur am 15. November 2023 einen entsprechenden Antragsentwurf vorgelegt. Der Entwurf wurde bis zum 8. Januar 2024 konsultiert. Die Leitungsmeldungen Dritter wurden im Rahmen der Modellierung durch die FNB einbezogen und sind im Antragsentwurf berücksichtigt.
Insgesamt sieht der Antragsentwurf eine Leitungslänge von 9.721 km vor, die überwiegend auf Umstellungen bestehender Erdgasleitungen basieren. Die zu erwartenden Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Milliarden Euro.
Konsultation des Antragsentwurfs
Im Sinne eines transparenten und effizienten Verfahrens hat die Bundesnetzagentur bereits vor dem Start des formellen Verfahrens allen Stakeholdern und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Antragsentwurf der FNB zu äußern. Das vorgelagerte Konsultationsverfahren lief vom 15. November 2023 bis 8. Januar 2024. Es sollte den Genehmigungsprozess für das Wasserstoff-Kernnetz vorbereiten und eine zeitnahe Genehmigung nach Vorlage des formellen Antrages begünstigen.
Anlage 1: Projektübersicht (xlsx / 178 KB)
Anlage 2: Leitungsmeldungen (xlsx / 58 KB)
Anlage 3: Maßnahmenliste (xlsx / 132 KB)
Anlage 4: Maßnahmenkarte (pdf / 2 MB)