Wasserstoff: Fahrpläne
Das Festlegungsverfahren für Wasserstoff-Fahrpläne ist abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung FAUNA am 17. Dezember 2024 veröffentlicht.
Veröffentlichung Festlegung FAUNA
Die Bundesnetzagentur hat am 19. August 2024 das Verfahren für die Festlegung „Fahrpläne für die Umstellung der Netzinfrastruktur auf die vollständige Versorgung der Anschlussnehmer (FAUNA) mit Wasserstoff“ eingeleitet. Das Aktenzeichen lautet 4.28/1#1.
Festlegung FAUNA (pdf / 666 KB)
Die Festlegung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Regelungsinhalt befindet sich in der Anlage ab Seite 56.
Erforderliche Formblätter zur Einreichung
Formblatt Vollständigkeit (pdf / 81 KB)
Formblatt Kontaktperson (pdf / 46 KB)
Die Formblätter sind als schreibgeschütztes PDF einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Fahrpläne ausschließlich über die dafür vorgesehene Geschlossene Benutzergruppe (GBG) eingereicht werden können. Eine vorherige Registrierung ist dafür erforderlich.
Information zur Registrierung für die Nutzung der GBG der Bundesnetzagentur
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Konsultation
Die Bundesnetzagentur hat im Sommer 2024 im Rahmen des Festlegungsverfahrens die sachkundige Öffentlichkeit konsultiert. Dabei wurden mit dem Regelungsinhalt und den dazugehörigen Erwägungen konkrete Vorgaben zu Format, Übermittlung und Prüfmethodik der Fahrpläne und die Art der vorzulegenden Nachweise zur Konsultation gestellt.
Entwurf: Erwägungen zur Festlegung (pdf / 351 KB)
Eingereichte Stellungnahmen zur Konsultation
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2024 ist die grundlegende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) rechtskräftig. Seitdem müssen Heizungsanlagen zukünftig überwiegend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Hierzu stellen die Regelungen aus § 71k GEG eine Ausnahme dar.
Diese besagen, dass bis zur vollständigen Umstellung der betroffenen Erdgasinfrastruktur auf Wasserstoff weiterhin auch Erdgas zur Wärmeversorgung verwendet werden darf. Voraussetzung hierfür ist u. a. ein durch die Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan.
Die Bundesnetzagentur legt bis zum 31. Dezember 2024 das Format, die Art der Übermittlung, die Prüfmethodik und die Art der vorzulegenden Nachweise fest (§ 71k Abs. 3 S. 3 GEG).
Informelle Konsultation
Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2024 eine informelle Konsultation zu den Fahrplänen durchgeführt. Dabei wurden erste Eckpunkte und Fragestellungen, die für die geplante Festlegung relevant sind, zur Konsultation gestellt. Die Auswertung der informellen Konsultation ist in den Festlegungsentwurf eingeflossen.