Mel­de­ver­fah­ren zum Net­zeng­pass­ma­na­ge­ment

Netzbetreiber sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems berechtigt und verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Sie müssen die Regulierungsbehörden über die einzelnen Maßnahmen und die Gründe dafür unterrichten.

Redispatch 2.0


Informationen zum Meldeverfahren
Wer ist betroffen?Das Verfahren betrifft alle Netzbetreiber mit Erzeugungsanlagen ab 100 kW.
Wie läuft eine Meldung ab?

Schritt 1: Formular (zu finden unter dem Reiter Fragebogen in der Excel-Datei) ausfüllen

Schritt 2: Upload und Übermittlung der ausgefüllten Formulare via MonEDA. Bei den Zugangsdaten handelt es sich um dieselben wie bei der Monitoring-Erhebung.

Wo finde ich die neuen Formulare?

Übertragungsnetzbetreiber
Erhebungsbogen zu überlasteten Netzelementen (ÜNB) (xlsx / 45 KB)

Erhebungsbogen zu Maßnahmen von ÜNB (xlsx / 86 KB)

Verteilernetzbetreiber
Erhebungsbogen zu überlasteten Netzelementen (VNB) (xlsx / 42 KB)

Erhebungsbogen zu Maßnahmen von VNB (xlsx / 98 KB)

Hinweise:
- Ausfüllhinweise befinden sich direkt in den Excel-Dateien. Darüber hinaus finden Sie hier ein Muster: Beispielhaft ausgefüllter Erhebungsbogen zu Maßnahmen (xlsx / 238 KB)
- Hier finden Sie die IDs der Netzbetreiber (Stand: 12. Januar 2024) (pdf / 882 KB) , die beim „Erhebungsbogen zu Maßnahmen ÜNB und VNB“ zu verwenden sind

Ad-hoc Meldung: Anpassung von Stromabnahmen

Die Meldung der Stromabnahmen erfolgt, sobald eine entsprechende Maßnahme im jeweiligen Netzgebiet ergriffen wurde (sog. Ad-hoc-Meldungen). Die Übermittlung muss bis 16:00 Uhr des Folgetages an die E-Mail-Adresse 13.2EnWG@bnetza.de erfolgen (keine Werktagsregelung). Der Erhebungsbogen darf nicht verändert werden. Leermeldungen sind nicht erforderlich.

Ad-hoc-Meldung Stromabnahmen (Stand: 31. Juli 2019) (xlsx / 596 KB)
Ausfüllhinweise Stromabnahmen (Stand: 31. Juli 2019) (pdf / 152 KB)

Kontakt

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: 13.2EnWG@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

§ 13 Abs. 7 EnWG Meldepflicht ÜNB
§ 14 Abs. 1 EnWG Meldepflicht VNB
Ausnahmen zur Aufrechterhaltung einer Mindesteinspeisung aus Anlagen zur Gewährleistung des netztechnisch erforderlichen Minimums §13 Abs. 3 S.6 EnWG

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