Redispatch
Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.
- Redispatch 2.0: Anpassung des Meldeverfahrens
- Mindestfaktor-Festlegung
- Bericht zum Netzengpassmanagement
- Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen
- Festlegung zur angemessenen Vergütung von Redispatch-Maßnahmen
Zudem muss die Kompensation fehlender Blindleistung sichergestellt werden. Blindleistung wird zur Spannungshaltung in den Übertragungsnetzen benötigt und muss gleichmäßig verteilt bereitgestellt werden.
Redispatch 2.0: Anpassung des Meldeverfahrens
Was ändert sich und was bleibt wie gehabt? | Neuregelungen:
Bestandsregelungen:
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Warum ändert sich das Meldeverfahren? | 2019 haben sich durch die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) die Regeln für Redispatch (seitdem unter dem Namen „Redispatch 2.0“ bekannt) und Einspeisemanagement geändert. Redispatch 2.0 macht eine Optimierung des bisherigen Meldeverfahrens erforderlich. |
Wer ist betroffen? |
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Ab wann gilt das neue Verfahren? | Ab dem 1. März 2022 können die neuen Formulare zusätzlich zu den bisherigen Formularen eingesetzt werden. Ab dem 1. Juli 2022 nimmt die Bundesnetzagentur die Meldungen zu überlasteten Netzelementen sowie zu den individuell durchgeführten Redispatch-Maßnahmen ausschließlich im neuen Format entgegen. |
Wie läuft eine Meldung ab? | Schritt 1: Formular (zu finden unter dem Reiter Fragebogen in der Excel-Datei) ausfüllen Schritt 2: Upload und Übermittlung der ausgefüllten Formulare via MonEDA (Bei den Zugangsdaten handelt es sich um dieselben wie bei der Monitoring-Erhebung) |
Wo finde ich die neuen Formulare? | Übertragungsnetzbetreiber Erhebungsbogen zu Maßnahmen von ÜNB (xlsx / 86 KB) Verteilernetzbetreiber Erhebungsbogen zu Maßnahmen von VNB (xlsx / 98 KB) Hinweise:
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Mindestfaktor-Festlegung
Die Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren zur Festlegung von näheren Bestimmungen im Zusammenhang mit den Mindestfaktoren (Mindestfaktor-Festlegung) am 30. November 2020 folgenden Beschluss getroffen:
Die Festlegung ist im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt getroffen worden und wird gemeinsam mit den Neuregelungen des Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten.
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 23/2020 der Bundesnetzagentur vom 09.12.2020. Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Die Pressemitteilung zur Veröffentlichung bietet einen Überblick über den Regelungsgegenstand und den Hintergrund der Mindestfaktor-Festlegung. Ergänzende Informationen für interessierte Fachkreise zu dem Vorgehen und den Ergebnissen der Simulationsrechnungen können dem technischen Begleitdokument entnommen werden.
Die Bundesnetzagentur hatte am 8. Juni 2020 die Ergebnisse der vorläufigen Abwägung für die Mindestfaktoren-Festlegung in Form eines Eckpunktepapiers bis zum 17. Juli 2020 zur Konsultation gestellt.
Stellungnahmen der Konsultationsteilnehmer (zip / 4 MB)
Bericht zum Netzengpassmanagement
Den aktuellen Bericht zum Netzengpassmanagement mit den entsprechenden Maßnahmen finden Sie auf dieser Seite.
Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen
Da auch Kraftwerksbetreiber eine Verantwortung für die Stabilität der Netze tragen, sind sie nach dem EnWG dazu verpflichtet, auf Anforderung der ÜNB an bestimmten Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität mitzuwirken. Die Details regelt eine Festlegung der Bundesnetzagentur. Damit soll sichergestellt werden, dass die Netze den jetzt erhöhten Anforderungen weiterhin standhalten.
Die Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der ÜNB in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen (BK6-11-098) vom 30. Oktober 2012 finden Sie im Internetangebot der Beschlusskammer 6. Dort sind auch Hinweise zur Durchführung von Redispatch-Maßnahmen vor dem Hintergrund der Urteile des OLG Düsseldorf vom 28. April 2015 und die Aufhebung der Festlegung vom 15. Juni 2015 veröffentlicht.
Festlegung zur angemessenen Vergütung von Redispatch-Maßnahmen
Im Juni 2024 hat die Beschlusskammer 8 eine Festlegung zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen nach § 13a Abs. 2 getroffen: (BK8-22-001-A Beschluss zur Festlegung).