Treu­hand­ver­wal­tung Ros­neft Deutsch­land GmbH und RN Re­fi­ning & Mar­ke­ting GmbH

Mit Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14. September 2022 ist die Bundesnetzagentur auf Grundlage von § 17 Absatz 1 bis 5 und Absatz 8 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) als Treuhänderin über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) eingesetzt worden

Der Anlass hierfür war die Tatsache, dass sich infolge der im Markt insbesondere aufgrund der engen Verbindungen zu Russland sowie der gegenüber Russland beschlossenen Sanktionen bestehenden Unsicherheiten Vertragspartner und selbst auch Unternehmen, an denen RDG und RNRM beteiligt sind, von RDG und RNRM lösten. Hierdurch unterlag die Abwicklung verbleibender Vertragsverhältnisse erheblichen Verzögerungen. Zudem soll mit der Treuhand verhindert werden, dass die Ablehnung der Bereitstellung von betriebsnotwendigen Dienstleistungen den Geschäftsbetrieb auch und gerade in Bezug auf kritische Betriebsprozesse beeinträchtigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Treuhandanordnung mit Urteil vom 14. März 2023 erst- und letztinstanzlich bestätigt.

Bei der Begründung seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht betont, dass die Anordnung gemessen an der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Erlasses unter allen Gesichtspunkten in Einklang mit den Vorschriften des Energiesicherungsgesetzes gestanden hat. Insbesondere sei sie geeignet und erforderlich gewesen, um den zum damaligen Zeitpunkt bekannten sowie prognostizierten Risiken für die Versorgungssicherheit zu begegnen.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das nach dem Energiesicherungsgesetz als erste und letzte Instanz für die Klage zuständig ist, besteht nunmehr Rechts- und Planungssicherheit für die Verfahrensbeteiligten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Treuhandverwaltung zuletzt mit Anordnung vom 3. September 2024, veröffentlicht am 6. September 2024, bis zum 10. März 2025 verlängert.

Um möglichen im Markt bestehenden Unsicherheiten seitens Geschäftspartnern, Banken, Dienstleistern und Kunden zu begegnen, hat die Bundesnetzagentur einen sogenannten Letter of Comfort verfasst.

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Bundesnetzagentur bestellt zweiten Geschäftsführer bei Rosneft (14. August 2023)

Bundesnetzagentur bestellt weiteren Geschäftsführer bei Rosneft (21. September 2022)

Bundesnetzagentur ist Treuhänderin über Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH (16. September 2022)

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