Gasnetzzugang
Gasmarktgebiet
Mit der Novelle der Gasnetzzugangsverordnung 2017 wurden die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) verpflichtet, aus den zwei bisherigen Marktgebieten NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL bis spätestens 1. April 2022 ein einheitliches deutschlandweites Marktgebiet zu bilden (vgl. §21 GasNZV). Die Umsetzung ist zum 1. Oktober 2021 erfolgt.
Das neue Marktgebiet heißt Trading Hub Europe (THE).
Transportkapazitäten im Gasnetz
Für den Gastransport in den deutschen Marktgebieten werden (Transport-)Kapazitäten von den FNB angeboten und von Transportkunden gebucht. Dabei wird vom Transportkunden lediglich der Ein- und Ausspeisepunkt (Entry-Exit-Modell) und nicht der Transportpfad gebucht. Die physische Bereitstellung und der damit verbundene Transport wird von den FNB abgewickelt. (vgl. Teil 3 - Gasnetzzugangsverordnung §§7 bis 19 GasNZV)
Die Netzplanung durch die FNB mit dem Ziel, die entsprechenden Kapazitäten bedarfsgerecht bereitstellen zu können, wird mit dem Prozess der Netzentwicklungsplanung durch die Bundesnetzagentur begleitet.
Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur zur Regulierung des Zugangs zu Gasversorgungsnetzen werden durch die Beschlusskammer 7 getroffen.
Gutachten zu Kapazitätsprodukten im deutschen Erdgasmarkt
2013 hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten mit dem Titel "Kapazitätsprodukte im deutschen Erdgasmarkt – Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung" beauftragt. Ziel war, die unterschiedlichen Kapazitätsprodukte in Deutschland qualitativ und quantitativ zu analysieren, und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Detail aufzuzeigen. Daneben wurden die Kapazitätsprodukte von Frankreich, Großbritannien und Österreich ebenfalls einer qualitativen Analyse unterzogen. Des Weiteren sollten die unterschiedlichen Kapazitätsprodukte bewertet und Vorschläge im Sinne einer Standardisierung erarbeitet werden.
Abschlusspräsentation Gutachten BNetzA Kapazitätsprodukte WECOM (pdf / 4 MB)
Kooperationsvereinbarung Gas
Die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) ist eine Vereinbarung zwischen den Betreibern der in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetze. Sie regelt den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen und wird von den Branchenverbänden regelmäßig überarbeitet und verabschiedet.
Die Gas-Branche hat sich bei der Netznutzung im Rahmen der KoV auf einen einheitlichen Lieferantenrahmenvertrag geeinigt. Auch die reduzierte Anzahl von Marktgebieten hat zur Vereinfachung der Prozesse beigetragen.
Die aktuell gültige Fassung der KoV finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Kontakt
Referat 623
Zugang zu Gasfernleitungsnetze , Internationales, Netzentwicklung Gas, Versorgungssicherheits-Monitoring, EU-Angelegenheiten Gas
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn