Power to Gas - Ein­spei­sung von Was­ser­stoff und syn­the­ti­schem Me­than

Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier zum Thema Power-to-Gas veröffentlicht. Geregelt wird darin die Einspeisung von aus Erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff und synthetischem Methan in das Erdgasnetz.

Einspeiser von Wasserstoff und synthetischem Methan genießen die Privilegierungen des Teils 6 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), wenn die Gase durch Wasserelektrolyse und Methanisierung mit Strom und Kohlenstoffoxiden aus Erneuerbaren Energien hergestellt wurden (gem. § 3 Nr. 10c EnWG).

Bei der Anwendung dieser Regelungen sind in der Vergangenheit Rechtsunsicherheiten aufgetreten, die für potentielle Einspeiser ein Investitionshemmnis darstellen. Daher hat die Bundesnetzagentur zur Beantwortung aller bislang aufgeworfenen Rechtsfragen ein Positionspapier erarbeitet. Dieses wurde öffentlich konsultiert.

Neben Stellungnahmen zu den bereits aufgenommenen Fragen konnten auch neue Fragestellungen adressiert werden, wenn sie die Auslegung von § 3 Nr. 10c EnWG, Teil 6 der GasNZV oder §§ 20a,20b Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) betreffen.

Positionspapier

Das Positionspapier kann natürlich nicht bereits jetzt alle zukünftig relevanten Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung der vorgenannten Vorschriften bei der Einspeisung von Wasserstoff und synthetischem Methan antizipieren, daher können Sie sich bei Auslegungsfragen gerne an die Bundesnetzagentur wenden.

Konsultation

Im Rahmen der Konsultation gingen bei der Bundesnetzagentur 35 Stellungnahmen ein. Nach Beendigung der Konsultation wurden die Stellungnahmen ausgewertet und das Positionspapier entsprechend angepasst. Neben dem überarbeiteten Positionspapier werden auch die eingegangenen Stellungnahmen - teilweise anonymisiert - veröffentlicht. Wenn sich Stellungnahmen inhaltlich auf das Positionspapier oder sonstige Fragestellungen der Einspeisung von Wasserstoff und synthetischem Methan nach § 3 Nr. 10c EnWG, die Vorschriften des Teils 6 der Gasnetzzugangsverordnung oder §§ 20a, 20b Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) beziehen, wurden diese grundsätzlich bereits im Rahmen Positionspapier vollumfänglich diskutiert. Nicht angesprochen wurden zwar Stellungnahmen, die gesonderte Einzelaspekte betreffen, diese sind allerdings mit Anmerkungen der Bundesnetzagentur im Rahmen der Veröffentlichung der Stellungnahmen versehen und kenntlich gemacht. Redaktionelle Anmerkungen sowie technische und ökonomische Hinweise wurden jedoch nicht kommentiert.

Konsultationsergebnisse (pdf / 449 KB)

Stellungnahmen zu sonstigen rechtlichen Fragestellungen mit ausschließlich technischem, ökonomischem oder politischem Bezug und solche, die Änderungen des geltenden Rechtsrahmens vorschlagen bzw. voraussetzen, konnten bei der Überarbeitung des Positionspapiers und den Anmerkungen zu den Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden, ohne dass dies jedoch eine Wertung über deren Inhalt treffen soll. Das Positionspapier soll zu einem höheren Maß an Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen bei der Auslegung der bestehenden Vorschriften zur Einspeisung von Wasserstoff und synthetischem Methan in Gasversorgungsnetze beitragen. Dennoch erachtet die Bundesnetzagentur auch die nicht berücksichtigten Stellungnahmen als wichtigen Beitrag zur öffentlichen Diskussion rund um das Thema Power to Gas.

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