Mitteilung der Verweigerung des Netzzugangs (§20 Abs. 2 EnWG)
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Netz:*




 

Informationen über die Kapazitätssituation im angefragten Zeitraum

Während des gesamten angefragten Zeitraumes war die feste Kapazität vollständig ausgebucht:



 

Wurde vom Netzzugangspetenten eine Begründung nach § 20 Abs. 2 Satz 3 EnWG mit Informationen zu Maßnahmen und Kosten des erforderlichen Netzausbaus verlangt?:



Anlage

Mitteilung Verweigerung Stromnetzzugang
Netzbetreiber, die in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fallen, steht das folgende Formular zur Verfügung.
Alle Netzbetreiber, die in die Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörden fallen, wenden sich bitte mit ihrer Mitteilung der Verweigerung des Netzzugangs direkt an die zuständige Landesregulierungsbehörde. Dieses Formular kann nicht für Meldungen zur Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung nach § 24 NAV verwendet werden.

Netz:*



 

Anlage


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