Roll-out in­tel­li­gen­te Mess­sys­te­me: Quar­tals­wei­se Er­he­bun­gen

Die Roll-out-Quoten der Messstellenbetreiber (MSB) werden regelmäßig im Rahmen des quartalsweisen Monitorings zur Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) veröffentlicht.

Ergebnisse der Datenauswertung Q3/2024

Die Daten basieren auf der Erfassung von 814 der insgesamt 879 Messstellenbetreiber. Die Datenauswertung für das zweite Quartal 2024 hat ergeben, dass bislang 11,04 Prozent der Pflichteinbaufälle mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh bzw. einer installierten Leistung unter 100 kW mit iMSys ausgestattet wurden.

Die mit einem intelligenten Messsystem ausgestatten Pflichteinbaufälle gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 a) MsbG mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh bzw. einer installierten Leistung von über 100 kW müssen die 20-Prozent-Quote bis Ende 2028 erreichen. Derzeit liegt die Einbauquote bei 0,56 Prozent.

Der gesetzlich vorgegebene Roll-out von intelligenten Messsystemen in Deutschland ist so strukturiert, dass kleinere Verbraucher (weniger als 6.000 kWh) und Erzeuger (weniger als 7 kW installierte Leistung) als optionale Einbaufälle gelten. Konkrete Quoten werden nur für die größeren Verbraucher und Erzeuger vorgegeben (sogenannte Pflichteinbaufälle).

Für die Gruppe der Verbraucher mit 6.000 bis 100.000 kWh/a bzw. Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a.EnWG soll zum 31. Dezember 2025 eine Quote von 20 Prozent verbauter intelligenter Messsystem erreicht werden (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 a) Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Pflichteinbaufälle iMSys in Deutschland / Stichtag 30. September 2024
Rechtsgrundlage Pflichteinbaufälle
 

Ziele
 
 
Quotenrelevante Pflichteinbaufälle zur Ausstattung mit iMSys
Erreichte Anzahl an iMSys über alle gMSB
 
Über alle gMSB erreichte Ausstattungsquote
In Prozent
§45 Abs. 1 Nr. 2 a) MsbG
Verbrauch zwischen 6 MWh und 100 MWh sowie Erzeugung zwischen 7 und 100 KW
20 Prozent bis 31. Dezember 20256.924.535748.77111,04
§45 Abs. 1 Nr. 1 a) MsbG
Großverbrauch > 100 MWh und Erzeugung > 100 kW
20 Prozent bis 31. Dezember 2028325.3821.0790,56

Weitere Ergebnisse

  • Bei circa 30 der größeren Messstellenbetreiber wurden bereits 20 Prozent der Pflichteinbaufälle ausgestattet. Im Gegensatz dazu haben rund 521 Unternehmen bislang weniger als 2 Prozent der Pflichteinbaufälle ausgestattet.
  • Bei 18 Messstellenbetreibern mit mehr als 500.000 Messlokationen liegt die Einbauquote bereits bei durchschnittlich 16 Prozent.
  • Bei 67 Messstellenbetreibern, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreiben, beträgt die Einbauquote im Durschnitt 7 Prozent. Bei 126 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen wurde eine Einbauquote von durchschnittlich 4 Prozent ermittelt.
  • Bei 550 Messstellenbetreibern mit weniger als 30.000 Messlokationen wurde im Durchschnitt lediglich 2 Prozent der Messlokationen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Da es sich um eine Durchschnittsbetrachtung handelt, ist nicht ausgeschlossen, dass z. B. einzelne, kleine Messstellenbetreiber auch deutlich höhere Quoten aufweisen.
  • Die Umsetzung der Einbauverpflichtung nach Größenklassen der Messstellenbetreiber (siehe Grafik) offenbart signifikante Unterschiede hinsichtlich der Erfüllungsquote in Bezug auf die Größe der Messstellenbetreiber.
  • Betrachtet man die Einbauquote aller Messlokationen in Deutschland (siehe Tabelle unten), also nicht nur die Pflichteinbaufälle, liegt diese intelligenten Messsystemen bei 1,90 Prozent. Moderne Messeinrichtungen sind bereits bei 46,38 Prozent der Messstellen verbaut.
Messlokationen in Deutschland / Stichtag 30. September 2024
AnzahlAnteil in Prozent
Gesamtanzahl Messlokationen52.810.034100
Moderne Messeinrichtungen24.493.53346,38
Intelligente Messsysteme1.005.6421,90

Quartalsweise Abfrage für Messstellenbetreiber

Um die Transparenz zum Stand des Roll-outs zu erhöhen, werden seit dem 1. Juli 2024 die entsprechenden Zahlen quartalsweise bei jedem Messstellenbetreiber erhoben.

Die quartalsweisen Abfragen enthalten einzelne Tabellen, die bisher im regulären Monitoringprozess (Fragebogen 10) genutzt wurden. Die Stichtage für die Datenübermittlung sind jeweils der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember jeden Jahres.

Datenübermittlung

Die Übermittlung der ausgefüllten Excel-Datei erfolgt über MonEDa.

Zu MonEDa gelangen Sie hier: https://monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda
Weitere Informationen zum MonEDa-Portal finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/moneda.
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