Roll-out in­tel­li­gen­te Mess­sys­te­me: Quar­tals­wei­se Er­he­bun­gen

Die Roll-out-Quoten der Messstellenbetreiber (MSB) werden regelmäßig im Rahmen des quartalsweisen Monitorings zur Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) veröffentlicht.

Datenübermittlung

Die Übermittlung der ausgefüllten Excel-Datei erfolgt über MonEDa.

Zu MonEDa gelangen Sie hier: https://monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda
Weitere Informationen zum MonEDa-Portal finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/moneda.

Ergebnisse der Datenauswertung Q4/2024

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht aggregierte unternehmensindividuelle Kennzahlen zum Fortschritt der Ausstattungsziele des Rollouts (§ 45 Abs. 4 S. 1 MsbG).

Am 25. Februar 2025 ist eine novellierte Fassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Kraft getreten. In diesem Rahmen wurden auch die Roll-out-Quoten in § 45 MsbG angepasst. Die bisher veröffentlichten Werte sind daher nicht unmittelbar mit den neuen Quoten vergleichbar.

Maßgebliche Norm ist hier insbesondere § 45 Abs. 1 Nr. 4 MsbG. Ab sofort bezieht sich die 20 Prozent-Quote demnach ausschließlich auf verpflichtende Einbaufälle von Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW werden in dieser Quote nicht mehr berücksichtigt.

Die Daten basieren auf der Erfassung von 826 der insgesamt 875 Messstellenbetreiber. Die Datenauswertung für das vierte Quartal 2024 hat ergeben, dass bislang 13,91 Prozent der Pflichteinbaufälle mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh bzw. einschließlich 14a-Anlagen mit iMSys ausgestattet wurden.

Bei Anwendung der alten Rechtslage (Pflichteinbaufälle mit einem Verbrauch zwischen 6 MWh und 100 MWh sowie Erzeugung zwischen 7 und 100 kW) würde die Quote bei 12,47 Prozent liegen.

Pflichteinbaufälle iMSys in Deutschland / Stichtag 31. Dezember 2024
Rechtsgrundlage Pflichteinbaufälle
 

Ziele
 
 
Quotenrelevante Pflichteinbaufälle zur Ausstattung mit iMSys
Erreichte Anzahl an iMSys über alle gMSB
 
Über alle gMSB erreichte Ausstattungsquote [Prozent]
§45 Abs. 1 Nr. 4 MsbG
Verbrauch zwischen 6 MWh und 100 MWh sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
20 Prozent bis 31. Dezember 20254.596.673639.18913,91

Hinweis zum Steuerungs-Rollout

Nach der neuen Fassung des MsbG (25. Februar 2025) sind Anlagen ab 7 kW und §14a-Anlagen ab sofort mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen auszustatten. Bislang liegen der Bundesnetzagentur lediglich Informationen über die Ausstattung dieser Fallgruppen mit intelligenten Messsystemen vor. Nähere Informationen über die Ausstattung mit Steuerungseinrichtungen liegen derzeit nicht vor. Die aktuell veröffentlichte Quote steht daher unter der Prämisse, dass eine Nachrüstung dieser Anlagen mit Steuerungstechnik derzeit erfolgt bzw. bis zum Jahresende 2025 noch erfolgen wird.

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Weitere Ergebnisse

  • Bei den 18 Messstellenbetreibern mit mehr als 500.000 Messlokationen liegt die Einbauquote bereits bei durchschnittlich 19,9 Prozent.
  • Bei den 65 Messstellenbetreibern, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreiben, beträgt die Einbauquote im Durchschnitt 9 Prozent. Bei den 128 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen wurde eine Einbauquote von durchschnittlich 5,1 Prozent ermittelt.
  • Bei den 558 Messstellenbetreibern mit weniger als 30.000 Messlokationen wurde im Durchschnitt lediglich 3,1 Prozent der Messlokationen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Da es sich um eine Durchschnittsbetrachtung handelt, ist nicht ausgeschlossen, dass z. B. einzelne, kleine Messstellenbetreiber auch deutlich höhere Quoten aufweisen.
  • Die Umsetzung der Einbauverpflichtung nach Größenklassen der Messstellenbetreiber (siehe Grafik) offenbart signifikante Unterschiede hinsichtlich der Erfüllungsquote in Bezug auf die Größe der Messstellenbetreiber.
  • Betrachtet man die Einbauquote aller Messlokationen in Deutschland (siehe Tabelle unten), also nicht nur die Pflichteinbaufälle, liegt diese für intelligente Messsystemen bei 2,18 Prozent. Moderne Messeinrichtungen sind bereits bei 47,95 Prozent der Messstellen verbaut.

Einbauquote von Messlokationen der Messstellenbetreiber in Prozent Stand der Umsetzung der Einbauverpflichtung nach Größenklassen

Messlokationen in Deutschland / Stichtag 31. Dezember 2024
AnzahlAnteil in Prozent
Gesamtanzahl Messlokationen53.215.269100
Moderne Messeinrichtungen25.515.68947,95
Intelligente Messsysteme1.158.7452,18
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