Wirt­schaft­lich­keits­ana­ly­se

Die im 3. Richtlinienpaket geforderte Wirtschaftlichkeitsanalyse, die über den jeweiligen nationalen Rollout von Smart Metern eine Empfehlung treffen soll, wurde in Deutschland am 30. Juli 2013 veröffentlicht und im Dezember 2014 durch Variantenrechnungen ergänzt.

Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler
(erstellt durch die Ernst & Young GmbH im Auftrags des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie)

Variantenrechnungen von in Diskussion befindlichen Rollout-Strategien – Ergänzungen zur KNA vom Juli 2013
(erstellt durch die Ernst & Young GmbH im Auftrags des BMWi)

Die Kosten-Nutzen-Analyse schlägt vor, es beim Wettbewerb zu belassen und Messsysteme (elektronischer Basiszähler und Fernauslesung) bis zum Jahr 2022 bei folgenden Pflichteinbaufällen einzubauen:

  • Neubauten und große Renovierungen
  • Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • EEG- und KWKG-Neuanlagen sowie Bestandsanlagen ab 0,25 kW Anschlussleistung
  • unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung

Die restlichen Messstellen sind mit einem elektronischen Basiszähler ohne kommunikative Anbindung bis zum Jahr 2030 im Rahmen von Turnuswechseln auszustatten.

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