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Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

Dies ist eine digitale Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationssystem eingebunden werden kann. (§ 2 S. 1 Nr. 15 MsbG).
Neben dem tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch kann eine mME je nach Parametrierung u. a. auch zur elektrischen Messung von Einspeiseanlagen genutzt werden. Dabei können, je nach Anwendungszweck, zum Beispiel Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler parametriert werden.

Bei Vorhandensein einer modernen Messeinrichtung hat der Messstellenbetreiber nach §§ 61 Abs. 3 und 62 Abs. 3 MsbG dafür Sorge zu tragen, dass der Anschlussnutzer beziehungsweise der Anlagenbetreiber standardmäßig die Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch beziehungsweise die Einspeisung sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einsehen kann.

Dabei ist zu beachten, dass die genannten Detailwerte jeweils für einen Zeitraum von 24 Monaten vorzuhalten sind, also 730 Tageswerte sowie 104 Wochen-, 24 Monats- und 2 Jahreswerte. Ein Datumsbezug der Messwerte muss nicht hergestellt werden, d.h. einen Kalender muss die moderne Messeinrichtung nicht enthalten.

Was ist ein intelligentes Messsystem? Was ist der Unterschied zu den derzeitigen Zählern?

Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus mehreren Geräten zusammen:

  • einer modernen Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt
  • einer Kommunikationseinheit, die die Messeinrichtung in ein Kommunikationsnetz einbindet

Intelligentes Messsystem (Smart Meter) Intelligentes Messsystem (Smart Meter)

Was passiert mit digitalen Zählern, die erst kürzlich eingebaut wurden, aber keine intelligenten Messsysteme im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes sind? Dürfen diese weiterbetrieben werden?

Messsysteme, die vor der Feststellung der technischen Möglichkeit durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eingebaut wurden, dürfen noch 8 Jahre ab Einbau weiter betrieben werden.

Dies gilt jedoch nur, solange mit der Nutzung der Messsysteme keine unverhältnismäßigen Gefahren verbunden sind und der Anschlussnutzer dem Einbau und der Nutzung zugestimmt hat.

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