Ak­tua­li­sier­ter Um­set­zungs­be­richt

Das EnWG verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) der Bundesnetzagentur in jedem ungeraden Jahr einen gemeinsamen Umsetzungsbericht zum Netzentwicklungsplan (NEP) Gas zur Prüfung vorzulegen.

Der Umsetzungsbericht muss alle Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt veröffentlichten Netzentwicklungsplans und bei Verzögerungen der Umsetzung die dafür maßgeblichen Gründe enthalten.

Konsultation des Umsetzungsberichts

Az.: 4.13.01/9#1

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben zum 12. Juni 2023 den (aktualisierten) Umsetzungsbericht zum gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan erstellt. Der Umsetzungsbericht muss alle Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt veröffentlichten Netzentwicklungsplans und bei Verzögerungen der Umsetzung die dafür maßgeblichen Gründe enthalten.

In dem Umsetzungsbericht ist der aktualisierte Stand der Umsetzung mit Stichtag 1. Januar 2023 des zuletzt veröffentlichten NEP Gas 2020-2030 dargestellt.

Die Regulierungsbehörde veröffentlicht den Umsetzungsbericht und gibt allen tatsächlichen und potentiellen Netznutzern Gelegenheit zur Äußerung.

Gesetzliche Grundlagen: § 15b S. 1 EnWG; § 15b S. 3 EnWG

Im Zeitraum vom 14. August bis zum 11. September 2023 hatten alle tatsächlichen und potentiellen Netznutzer die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Umsetzungsbericht 2023 der Bundesnetzagentur zu übermitteln.

Im Rahmen der Konsultation des Umsetzungsberichtes 2023 durch die Bundesnetzagentur gingen insgesamt zwei Stellungnahmen ein, die als Ergebnis der Anhörung veröffentlicht werden.

Stellungnahme BDEW zum Umsetzungsbericht FNB Gas 2023 (pdf / 210 KB)
Stellungnahme INES zum Umsetzungsbericht FNB Gas 2023 (pdf / 1 MB)

Stand:  21.11.2023

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