Netz­ent­wick­lungs­plan Gas 2013

Veröffentlichung des verbindlichen Netzentwicklungsplans Gas 2013 durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach Umsetzung des Änderungsverlangens gem. § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben in Umsetzung des Änderungsverlangens der Bundesnetzagentur gem. § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG den Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2013 ergänzt und die überarbeitete Version am 18. März 2014 auf ihrer Internetseite veröffentlicht (http://www.netzentwicklungsplan-gas.de).

Der NEP Gas 2013 enthält alle verbindlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung und Verstärkung sowie zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die bis zum Jahr 2023 netztechnisch für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Insbesondere sind hierin auch die Maßnahmen enthalten, die in den nächsten drei Jahren durchgeführt werden müssen.

Netzentwicklungsplan Gas 2013 der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber vom 18.03.2014 (PDF / 13 MB)

Maßnahmen des verbindlichen Netzentwicklungsplans Gas 2013 (xls / 68 KB)

Die Anlagen 1 bis 9 des NEP Gas 2013 finden Sie auf der Seite: Netzentwicklungsplan Gas 2013 - Konsultation

Veröffentlichung der Konsultationsergebnisse nach § 15a Abs. 3 S. 1 und 5 EnWG

Den tatsächlichen und potenziellen Netznutzern wurde in der Zeit vom 24. April bis 21. Juni 2013 im Rahmen der Konsultation durch die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des NEP Gas gegeben. Insgesamt gingen zum Entwurf des NEP Gas 48 Stellungnahmen ein. Nach § 15a Abs. 3 S. 1 und 5 EnWG hat die BNetzA die Konsultationsergebnisse zu veröffentlichen.

Konsultationsergebnisse Netzentwicklungsplan Gas 2013 (pdf / 187 KB)

Änderungsverlangen zum Netzentwicklungsplan Gas 2013 gemäß § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG

Die Bundesnetzagentur kann nach § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses von den Betreibern von Fernleitungsnetzen Änderungen des Netzentwicklungsplans verlangen.

Änderungsverlangen Netzentwicklungsplan Gas 2013 (pdf / 766 KB)

Anhang 1 zum Änderungsverlangen Netzentwicklungsplan Gas 2013 (xls / 76 KB)

Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen

Die Bundesnetzagentur hat gem. § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG folgende Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen getroffen:

Beiladungsentscheidung Astora GmbH & Co. KG (pdf / 280 KB)

Beiladungsentscheidung E.ON Gas Storage GmbH (pdf / 287 KB)

Beiladungsentscheidung E.ON Kraftwerke GmbH (pdf / 4 MB)

Beiladungsentscheidung Repower GuD Leverkusen GmbH & Co. KG (pdf / 4 MB)

Beiladungsentscheidung Vattenfall Europe Wärme AG (pdf / 3 MB)

Beiladungsentscheidung Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (pdf / 3 MB)

Beiladungsentscheidung (geschwärzte Fassung) (pdf / 438 KB)

Stand:  06.05.2014

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