Netz­ent­wick­lungs­plan Gas 2012

Veröffentlichung des verbindlichen Netzentwicklungsplans Gas 2012 durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach Umsetzung des Änderungsverlangens gem. § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben in Umsetzung des Änderungsverlangens der Bundesnetzagentur gem. § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG den Netzentwicklungsplan Gas 2012 ergänzt und die überarbeitete Version am 10. März 2013 auf ihrer Internetseite veröffentlicht (http://www.netzentwicklungsplan-gas.de).

Der Netzentwicklungsplan Gas 2012 enthält alle verbindlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung und Verstärkung sowie zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die bis zum Jahr 2022 netztechnisch für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Insbesondere sind hierin auch die Maßnahmen enthalten, die in den nächsten drei Jahren durchgeführt werden müssen.

Netzentwicklungsplan Gas 2012 der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber vom 10.3.2013 (PDF / 14 MB)

Anlage 1 Eingangsgrößen für die Modellierung (Basisjahr / 2015 / 2022) (xls / 288 KB)

Anlage 2 Berücksichtigung von Kapazitäten bei nachgelagerten Netzbetreibern – Abweichungen vom Standardvorgehen (xls / 48 KB)

Anlage 3 Genehmigte Maßnahmen des Netzentwicklungsplans 2012 (xls / 63 KB)

Veröffentlichung der Konsultationsergebnisse nach § 15a EnWG

Den tatsächlichen und potenziellen Netznutzern wurde in der Zeit vom 30. April bis 8. Juni 2012 im Rahmen der Konsultation durch die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas gegeben. Insgesamt gingen zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 48 Stellungnahmen ein. Nach § 15a Abs. 3 S. 1 und 5 EnWG hat die BNetzA die Konsultationsergebnisse zu veröffentlichen.

Konsultationsergebnisse NEP Gas 2012 (pdf / 491 KB)

Änderungsverlangen zum Netzentwicklungsplan Gas 2012 gemäß § 15a Abs. 3 S. 5 und 6 EnWG

Die Bundesnetzagentur kann nach § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses von den Betreibern von Fernleitungsnetzen Änderungen des Netzentwicklungsplans verlangen.

Die Regulierungsbehörde kann gleichermaßen nach § 15a Abs. 3 S. 6 EnWG bestimmen, welcher Betreiber von Fernleitungsnetzen für die Durchführung einer Maßnahme aus dem Netzentwicklungsplan verantwortlich ist.

Änderungsverlangen NEP Gas 2012 (pdf / 1 MB)

Anhang 1 zum Änderungsverlangen NEP Gas 2012 (xls / 76 KB)

Anhang 2 zum Änderungsverlangen NEP Gas 2012 (xls / 41 KB)

Stand:  01.02.2013

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