In­cre­men­tal Ca­pa­ci­ty - Markt­ba­sier­tes Ver­fah­ren zur Schaf­fung zu­sätz­li­cher Ga­strans­port­ka­pa­zi­tä­ten

Die EU-Verordnung (EU) 2017/459 zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Gasfernleitungsnetzen (Netzkodex Kapazitätszuweisung - NC CAM) vom 16. März 2017 sieht ein sog. Incremental-Capacity Verfahren zur marktbasierten Ermittlung des Bedarfs und gegebenenfalls die Schaffung von zusätzlichen Gastransportkapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten vor. (Art. 22 bis 31 NC CAM)

Die Ergebnisse des Verfahrens dienen als gesicherte Grundlage zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs durch die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und zur Prüfung des NEP Gas durch die Bundesnetzagentur.

Ablauf des Verfahrens (2019-2021)

Das Verfahren lässt sich vereinfacht in drei Phasen einteilen:

1. Bedarfsanalyse

Den Beginn des Verfahrens stellt die Auktion für Jahreskapazität in ungeraden Jahren dar. Netznutzer können unverbindliche Nachfragen nach zusätzlichen Gastransportkapazitäten an Marktgebietsgrenzen bei den FNB abgeben. Diese Nachfragen haben die FNB in einer regulär alle zwei Jahre stattfindenden Bedarfsanalyse zu bewerten. Spätestens acht Wochen nach Beginn der Auktion für Jahreskapazität erstellen die betroffenen FNB gemeinsame Berichte zur Marktnachfragenanalyse. (Art. 26 NC CAM)

16 Wochen nach Beginn der Auktion für Jahreskapazität (21. Oktober 2019) endet die Frist zur Veröffentlichung von Berichten zur Marktnachfrageanalyse auf Basis der im laufenden Verfahren eingegangenen unverbindlichen Nachfragen. Die Berichte werden auf der Internetseite des Verbandes der FNB Gas veröffentlicht. (Art. 26 NC CAM)

2. Planung und Genehmigung

Falls im Bericht zur Marktnachfrageanalyse festgestellt wurde, dass eine Nachfrage nach neu zu schaffender Gastransportkapazität besteht und diese auch nicht durch die bestehenden Gastransportkapazitäten (Bestandskapazitäten) erfüllt werden können, beginnen die FNB mit der Planungsphase. (Art. 27 NC CAM)

Diese Phase beinhaltet u.a. die

  • Modellierung und Konzeption eines eventuell erforderlichen Netzausbaus in technischen Studien
  • öffentliche Konsultation der technischen Studien durch die FNB
  • Abstimmung und Genehmigung durch die zuständigen Regulierungsbehörden

Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) verschieben die Veröffentlichung und Konsultation der vorläufigen Projektvorschläge im Rahmen des aktuellen Incremental-Capacity-Prozesses in den August 2020. Die hohe Anzahl der eingegangenen Anfragen nach neu zu schaffender Kapazität resultiert in einer Vielzahl von Modellierungsvarianten, zu deren Erstellung insgesamt mehr Zeit benötigt wird. Diese Varianten sind Basis der technischen Studien, mit denen belastbare Aussagen zu neuen Projekten inklusive Kosten und Zeitplänen getroffen werden können.

Auch wenn die Projektvorschläge später als geplant erstellt und konsultiert werden, bleibt der Gesamtzeitplan des Incremental Capacity Zyklus 2019-2021 unangetastet und endet mit der Vermarktung der neu zu schaffenden Kapazitäten im Rahmen der Jahresauktion 2021.

Die Projektvorschläge, Konsultationsunterlagen und Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Verbandes der FNB Gas veröffentlicht.

Nach Art. 28 NC CAM legen die beteiligten FNB den Regulierungsbehörden die Projektvorschläge zwecks einer abgestimmten/koordinierten Genehmigung vor.

Die Genehmigung beinhaltet im Wesentlichen

  • das Design des Projekts und den ggf. notwendigen Netzausbaubedarf
  • die Parameter der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Angebotslevel)
  • Details der Kapazitätszuweisung
Hier finden Sie die bei der Beschlusskammer 9 eingereichten Anträge zur Genehmigungen von Projektvorschlägen.

3. Auktion und Markttest

Im Falle einer positiven Genehmigung durch die zuständigen Regulierungsbehörden werden die neuen Gastransportkapazitäten den Marktteilnehmern - zusammen mit ggf. vorhandenen Bestandskapazitäten - zur verbindlichen Buchung angeboten.

Nach der Festlegung der Beschlusskammer 9 vom 19.7.2017 (BK9-17/609) zu Vorgaben zur Implementierung der Netzkodizes über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen erfolgt die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung für jedes Angebotslevel eines Projekts für neu zu schaffende Kapazität gem. Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 2017/459 für die betroffenen deutschen FNB durch die Bundesnetzagentur unmittelbar nach Abschluss der Jahresauktion.

Über die Ergebnisse der verbindlichen Buchungen und damit der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden die FNB schriftlich informiert. In Abstimmung mit den betroffenen ausländischen FNB haben diese untereinander festzustellen, ob für das grenzüberschreitende Projekt insgesamt ausreichende Kapazitäten gebucht wurden, die zur Erfüllung von positiven Wirtschaftlichkeitstests auf beiden Seiten beigetragen haben.

Die Bundesnetzagentur möchte in diesem Zusammenhang klarstellen, dass die Festlegung nicht die Bekanntgabe der Erfüllung der Voraussetzungen für die Wiederholung einer Auktion gem. Art. 29 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 2017/459 und der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Art. 11 Abs. 10 S. 2 und 3 Verordnung (EU) Nr. 2017/459 erfasst. Die Bekanntgabe hat weiterhin durch die FNB zu erfolgen.

Da bereits in der Planungsphase nach Art. 27 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 2017/459 Kostenschätzungen und der f-Faktor zu konsultieren sind, hat die Bundesnetzagentur gemeinsam mit den FNB die Methodik der Berechnung der Wirtschaftlichkeitsprüfung erarbeitet und in ein Berechnungstool überführt.

Das Berechnungstool und die Erläuterungen können hier heruntergeladen werden:

Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wenn die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bestanden werden - also ausreichend verbindliche Kapazitäten auf beiden Seiten der Marktraumgrenze gebucht werden, um den vorgegebenen Anteil an Investitionskosten abzudecken - sind die Gastransportkapazitäten von den betroffenen FNB zu schaffen. Das Projekt wird dann gegebenenfalls im vom Markt bestätigten Umfang in den Netzentwicklungsplan aufgenommen. Diese Informationen wird zeitnah nach erfolgter Jahresauktion auf der Internetseite der FNB veröffentlicht.

Ansprechpartner

Die maßgeblichen Regulierungsbehörden veröffentlichen die jeweiligen Ansprechpartner für Projekte der neu zu schaffenden Kapazität. (Art. 26 Abs. 14 NC CAM)

Die jeweiligen Ansprechpartner für mögliche zukünftige Projekte finden Sie in den Marktnachfrageberichten und Projektvorschlägen, die die deutschen FNB auf ihrer Internetseite veröffentlicht haben. Weitere Informationen zu den zukünftigen Projekten, bestehenden Fristen und Ansprechpartnern finden Sie ebenfalls auf der Seite des FNB Gas.

Fragen an die Bundesnetzagentur richten Sie bitte an die in der Kontaktbox angegebene E-Mail-Adresse.

Mastodon