Transparenz in der Netzent­gelt­bil­dung

Veröffentlichung von Netzbetreiberdaten

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht umfangreiche Daten insbesondere bezüglich der Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern. Damit macht sie wichtige Bestandteile der Regulierung der Netzbetreiber für die Marktbeteiligten und die Öffentlichkeit transparent.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Basis der Transparenzregelung des § 23b EnWG.

Ab dem Jahr 2023 veröffentlichen die Landeregulierungsbehörden und die Bundesnetzagentur die Daten nach § 23b EnWG zentral auf einer gemeinsamen Webseite.

Daten und Kennzahlen

Die nachfolgenden Daten werden nicht im Datenblatt der Strom- und Gasnetzbetreiber nach § 23b EnWG veröffentlicht, sondern im jeweiligen Verwaltungsverfahren:
  • Erhobene und geprüfte Parameter zur Abbildung struktureller Unterschiede (§ 23b Abs. 1 Nr. 2 EnWG)
    Effizienzvergleich Verteilernetzbetreiber
    Effizienzvergleich Fernleitungsnetzbetreiber
  • Ermittelte Kennzahlen zur Versorgungsqualität (§ 23b Abs. 1 Nr. 10 EnWG)
  • Ermittelte Kennzahlenvorgaben zur Netzzuverlässigkeit und Netzleistungsfähigkeit einschließlich der zur Bestimmung der Strukturparameter verwendeten Größen und der daraus abgeleiteten Strukturparameter selbst und die Abweichungen der Netzbetreiber von diesen Kennzahlenvorgaben (§ 23b Abs. 1 Nr. 10 EnWG)
    Ermittelte Werte (12. Mai 2022)
  • Alle Daten, die bei der Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Verwendung finden (§ 23b Abs. 1 Nr. 13)
  • Die in der Entscheidung nach §23 ARegV genannten Daten (§ 23b Abs. 1 Nr. 14 EnWG)

    Sobald diese veröffentlicht sind, wird jeweils ein Link zur Veröffentlichung aufgenommen.

Einzeldaten

An dieser Stelle sind auch weiterhin die in der Vergangenheit veröffentlichten Einzeldaten nach § 31 Abs. 1 ARegV der Strom- und Gasnetzbetreiber zu finden, die von der Bundesnetzagentur reguliert werden oder sich in der Organleihe befinden.

Die Vorschrift des § 31 ARegV wurde im Zuge der Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 23. November 2021 abgeschafft. Die neu geschaffene Transparenzgrundlage in § 23b EnWG ersetzt und ergänzt nunmehr die Vorschriften des abgeschafften § 31 ARegV.

Hinweispapier zur Veröffentlichungspraxis

Entscheidungen und Beschlüsse der Bundesnetzagentur enthalten regelmäßig sensible Unternehmens-Informationen, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder aus anderem Grund schutzwürdig sind.
Die Bundesnetzagentur und ihre Beschlusskammern haben Standards eingeführt, um das öffentliche Informationsbedürfnis und den Schutz sensibler Informationen bestmöglich zu gewährleisten.

Hinweispapier zu zulässigen Schwärzungen (Stand September 2022) (pdf / 300 KB) der Bundesnetzagentur in Bezug auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen
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