Qua­li­täts­ele­ment

Die Qualitätsregulierung ist ein wesentliches Element und unabdingbarer Bestandteil einer Anreizregulierung. Sie stellt den notwendigen Gegenpart zu einer auf Kosteneffizienz ausgerichteten Regulierung der Netze dar.

Durch die Qualitätsregulierung wird sichergestellt, dass für Netzbetreiber Anreize zur Optimierung ihrer Versorgungsqualität gesetzt werden und diese bei allem Bemühen um ein möglichst kosteneffizientes Netz nicht aus dem Blick gerät.

In der Erlösobergrenzenformel gemäß Anlage 1 (zu § 7 ARegV) ist das Qualitätselement (Qt) enthalten. Nähere Vorgaben zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit und der Netzleistungsfähigkeit finden sich in den §§ 18, 19 und 20 ARegV.

Auf die Erlösobergrenzen können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden, wenn Netzbetreiber hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit oder der Netzleistungsfähigkeit von Kennzahlenvorgaben abweichen (Qualitätselement). Die Kennzahlenvorgaben sind nach Maßgabe des § 20 ARegV unter Heranziehung der Daten von Netzbetreibern aus dem gesamten Bundesgebiet zu ermitteln und in Zu- oder Abschläge umzusetzen.

Der Beginn der Anwendung des Qualitätselements soll bei Gasversorgungsnetzen zur oder im Laufe der zweiten Regulierungsperiode erfolgen, wenn der Regulierungsbehörde hinreichend belastbare Datenreihen vorliegen.

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