Kos­ten für Mark­trau­mum­stel­lung

Die in den beiden Marktgebieten anfallenden Kosten durch die Umstellung von L- auf H-Gas werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG auf alle Netznutzer bundesweit umgelegt.

Für die Übermittlung der Kostendaten an die Bundesnetzagentur wird den Netzbetreibern in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur der folgende Erhebungsbogen zur Verfügung gestellt.

Die Meldung der umlagefähigen Umstellungskosten, die durch den netztechnisch erforderlichen Umstellungsprozess verursacht werden, müssen bis zum 31. August 2024 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

Der zur Dokumentation gehörende und von der Bundesnetzagentur zum Download bereitgestellte Erhebungsbogen ist in seiner aktuellen Version vollständig und richtig ausgefüllt elektronisch zu übermitteln. Beim Ausfüllen der Excel-Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden.

Nachdem Sie den Erhebungsbogen ausgefüllt haben, verschlüsseln Sie die Datei. Nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Verschlüsselungsprogramm der Bundesnetzagentur.
Der verschlüsselte Erhebungsbogen ist anschließend elektronisch unter der Verfahrensart Marktraumumstellung gem. § 19a EnWG zu übermitteln.

Link zum Energiedatenportal

Nähere Informationen über anerkennungsfähige Kosten und die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens können dem Leitfaden der Beschlusskammer entnommen werden:

Leitfaden MRU (pdf / 195 KB)

Stand:  01.08.2024

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