Effizienzvergleich Verteilernetzbetreiber
- Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren
- Netzbetreiber im Regelverfahren
- Effizienzvergleichsverfahren
- Vierte Regulierungsperiode: Veröffentlichung aktueller Datenstand
- Branchenkonsultation
Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren
Gemäß § 24 Abs. 2 S. 2 ARegV wird ab der zweiten Regulierungsperiode der für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren zu berücksichtigende Effizienzwert als gewichteter durchschnittlicher Wert aller in dem bundesweiten Effizienzvergleich nach den §§ 12, 13 und 14 ARegV für die vorangegangene Regulierungsperiode ermittelten und nach § 15 Abs.1 ARegV bereinigten Effizienzwerte gebildet.
Als Gewichtungsfaktor wurde der jeweilige Aufwandsparameter mit nicht standardisierten Kapitalkosten (d.h. die Ausgangsbasis nach Abzug der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile) herangezogen, da dieser direkt in die Erlösobergrenzen einfließt und deren Höhe unmittelbar bestimmt.
* In der ersten Regulierungsperiode wurde der Effizienzwert per Verordnung vorgegeben (nach § 24 Abs. 2 S. 1 ARegV). | ||
Regulierungsperiode | Zeitraum (Jahr) | Effizienzwert (in Prozent) |
---|---|---|
4. Regulierungsperiode | 2023 - 2027 | 92,55 |
3. Regulierungsperiode | 2018 - 2022 | 93,46 |
2. Regulierungsperiode | 2013 - 2017 | 89,97 |
1. Regulierungsperiode* | 2009 - 2012 | 87,5 |
Netzbetreiber im Regelverfahren
Der Effizienzvergleich ist ein wesentliches Element zur Bestimmung der individuellen Erlösobergrenzen der Netzbetreiber im Regelverfahren.
Für jeden Netzbetreiber im Regelverfahren muss vor Beginn jeder Regulierungsperiode durch die Regulierungsbehörden ein individueller Effizienzwert im Rahmen eines Effizienzvergleich ermittelt werden. (gem. § 12 ARegV)
Durch diesen Effizienzvergleich wird die relative Kosteneffizienz des Netzbetreibers bestimmt. Das bedeutet, dass nicht etwa ein auf theoretischer Basis gebildeter Netzbetreiber als „Benchmarker“ für den bzw. für die Netzbetreiber herangezogen wird, sondern dass real existierende Netzbetreiber die Vergleichsunternehmen sind bzw. den Benchmark setzen.
Bei der Durchführung des Effizienzvergleichs sind insbesondere die Maßgaben gem. §§ 12, 13, 14, 15 und 16 ARegV zu berücksichtigen.
Effizienzvergleichsverfahren
SUMICSID - Development of benchmarking models for German electricity and gas distribution - 29.09.2008 (pdf / 2 MB) | |
Dateneinhüllungsanalyse (Data Envelopment Analysis – DEA) | Im Sinne der Anlage 3 ARegV ist die DEA eine Methode, in der die optimalen Kombinationen von Aufwand (Input) und Leistung (Output) aus einem linearen Optimierungsproblem resultieren. Durch die DEA erfolgt die Bestimmung einer Effizienzgrenze aus den Daten aller in den Effizienzvergleich einzubeziehenden Unternehmen und die Ermittlung der relativen Positionen der einzelnen Unternehmen gegenüber dieser Effizienzgrenze. Die DEA zählt zu den nicht-parametrischen Methoden, d.h. es ist a priori kein funktionaler Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) zu unterstellen. |
Stochastische Effizienzgrenzenanalyse (Stochastic Frontier Analysis – SFA) | Die SFA ist eine parametrische, stochastische Methode, d.h. es muss a priori ein funktionaler Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) unterstellt werden. Hierzu ist eine Regressionsanalyse durchzuführen, mit der ein statistischer Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) identifiziert und die Stärke dieses Zusammenhangs bestimmt werden kann. Auf Basis der Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den regressionsanalytisch geschätzten Kosten werden im Anschluss die Ineffizienzen der Netzbetreiber ermittelt. |
Vierte Regulierungsperiode: Veröffentlichung aktueller Datenstand
Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2021 bei den Verteilernetzbetreibern Gas zur Durchführung des anstehenden Effizienzvergleichs zur vierten Regulierungsperiode (gemäß Beschluss BK9-20/603) Strukturdaten erhoben. Eine vollständige und korrekte Datenbasis bildet die notwendige Grundlage für die daraus ermittelten Effizienzwerte.
Aus diesem Grund wurden die erhobenen Strukturdaten durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert und zusammen mit den Netzbetreibern Auffälligkeiten überprüft und im Bedarfsfall korrigiert. Als einen weiteren Schritt der Plausibilisierung veröffentlicht die Bundesnetzagentur nun den derzeitigen Datenstand der erhobenen und geprüften Strukturdaten. Die Verteilernetzbetreiber Gas erhalten so die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten zu prüfen. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt diese Veröffentlichung durch die Regulierungsbehörde in § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG vor.
Erste Datenveröffentlichung
Zunächst erfolgte die Veröffentlichung einer Blanko-Datentabelle (xlsx / 40 KB) zwecks Rücksprache zum vorgesehenen Datenumfang.
Am 19. Oktober 2021 fand dann die Veröffentlichung der befüllten Tabelle statt: Datenveröffentlichung VNB (Stand: 15. Oktober 2021) (xlsx / 182 KB)
Etwaige Anmerkungen zu den angegebenen Daten konnten der Bundesnetzagentur bis zum 3. November 2021 mitgeteilt werden.
Zweite Datenveröffentlichung
Eine um gebietsstrukturelle Daten erweiterte zweite Datenveröffentlichung gemäß § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG hat die Bundesnetzagentur am 30. November 2021 vorgenommen.
Aufgrund einer Forderung aus der Branche wurden darüber hinaus die internen Ausspeisepunkte, die Netzlängen und das Rohrvolumen differenziert nach Durchmesserklassen und Druckstufen in die Veröffentlichung aufgenommen.
Zwecks Rückmeldung durch die Branche erfolgte zunächst die Veröffentlichung des vorgesehenen Datenumfangs: Zweite Datenveröffentlichung (Blankotabelle) (xlsx / 52 KB)
Am 30. November 2021 fand anschließend die Veröffentlichung der befüllten Tabelle statt: Datenveröffentlichung VNB (Stand Strukturdaten: 26. November 2021/ Stand gebietsstrukturelle Daten: 24. November 2021) (xlsx / 557 KB)
Etwaige Anmerkungen zu den angegebenen Daten konnten bis zum 14. Dezember 2021 mitgeteilt werden.
Dritte Datenveröffentlichung
Eine um Aufwandsparameter erweiterte dritte Datenveröffentlichung gemäß § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG hat die Bundesnetzagentur am 21. Oktober 2022 vorgenommen.
Zwecks Rückmeldung durch die Branche erfolgte zunächst die Veröffentlichung des vorgesehenen Datenumfangs: Dritte Datenveröffentlichung (Blankotabelle) (xlsx / 61 KB)
Im Anschluss erfolgte die Veröffentlichung der befüllten Tabellen: Datenveröffentlichung VNB (xlsx / 566 KB)
Vierte Datenveröffentlichung
Branchenkonsultation
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Dezember 2022 die Branchenkonsultation zum Effizienzvergleich Gas durchgeführt. Nachfolgend stehen die Präsentationen zum Download bereit.
Konsultation Bundesnetzagentur (pdf / 148 KB) | Konsultation Polynomics (pdf / 965 KB) |
Konsultation Frontier (pdf / 2 MB) Hinweis: Auf Folie 53 ist in der Fußnote die Berechnung der Anteile von Bodenklassen und Grabbarkeiten in der Tiefe 0-2m erläutert. | Westnetz Effizienzvergleich Gas (pdf / 426 KB) |
Konsultation BCE (pdf / 3 MB) | EWE Netz Effizienzvergleich Gas (pdf / 1 MB) |
Die statistische Kostentreiberanalyse und die Modellfindung sind mit 187 Unternehmen (n=187) durchgeführt worden. Von zwei Netzbetreibern (energis-Netzgesellschaft mbH und Stadtwerke Saarbrücken Netz AG) sind vorläufige Kostendaten verwendet worden. Im Frontier Modellvorschlag (pdf / 166 KB) sind die 185 Unternehmen zu finden, für die finale Kostendaten vorliegen. Der Vergleichsparameter „NLv2BK456“ [Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 4, 5 und 6 (Tiefenstufe 0-2m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)] wurde hierbei, entgegen zum Vorgehen des Effizienzvergleichs der dritten Regulierungsperiode, mit Berücksichtigung der Bodenklasse 7 in der Anteilsberechnung gebildet. Im aktualisierten Frontier Modellvorschlag (pdf / 167 KB) werden die finalen Kostendaten (n=185) sowie der Vergleichsparameters „NLv2BK456“ ohne Berücksichtigung der Bodenklasse 7 in der Anteilsberechnung verwendet. Den Vergleichsparameter „NLv2BK456“ mit und ohne Berücksichtigung der Bodenklasse 7 in der Anteilsberechnung ist in der Datei NLv2BK456 (xlsx / 18 KB) zu finden. |