Eva­lu­ie­rung der An­reiz­re­gu­lie­rung - Stich­pro­ben­zie­hung

Gemäß Ankündigung vom 21.10.2013 hat die Bundesnetzagentur am 15.11.2013 die Unternehmen für die Datenerhebung im Rahmen der Evaluierung der Anreizregulierung ermittelt. Die Unternehmen wurden auf Basis eines statistischen Verfahrens als repräsentative Stichprobe aller deutschen Strom- und Gasverteilernetzbetreiber nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Die in der Stichprobe enthaltenen Verteilernetzbetreibergesellschaften sowie diejenigen deutschen Übertragungs- und Gasfernleitungsnetzbetreibergesellschaften, die zum 01.01.2013 im Regelungsbereich der Anreizregulierungsverordnung standen, werden verpflichtet, sich an der notwendigen Datenerhebung zu beteiligen. Der Erhebungsbogen wird derzeit im Lichte der Stellungnahmen im Konsultationsverfahren vom 21.10.2013 überarbeitet. Ebenfalls sollen Rückmeldungen im Rahmen des Workshops am 25.11.2013 berücksichtigt werden.

Im Anschluss an den Auftaktworkshop zum Evaluierungsprozess zur Anreizregulierungsverordnung am 25.11.13 werden individuell förmliche Auskunftsersuchen ergehen.

Die Übersicht über die in der Stichprobe enthaltenen Netzbetreiber ist in anhängender Datei hinterlegt.

Evaluierung der Anreizregulierung - Stichprobenziehung "Strom" (pdf / 24 KB)

Evaluierung der Anreizregulierung - Stichprobenziehung "Gas" (pdf / 20 KB)

Für die Stichprobe wurden die Netzbetreibergesellschaften mit der zum Stichtag 01.01.2013 geltenden Unternehmensbezeichnung herangezogen. Für in der Stichprobe enthaltene Netzbetreibergesellschaften, bei denen in der Zwischenzeit ein vollständiger Eigentumsübergang oder eine Umbenennung erfolgt ist, wird das Auskunftsersuchen an den jeweiligen Rechtsnachfolger ergehen.

Erneut bittet die Bundesnetzagentur um eine aktive und kooperative Beteiligung am Evaluierungsprozess und hier insbesondere die Mitarbeit der in der Stichprobe enthaltenen Netzbetreibergesellschaften.

Stand:  19.11.2013

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