Eva­lu­ie­rung der An­reiz­re­gu­lie­rung - Kon­sul­ta­ti­on

Die Bundesnetzagentur ist nach § 33 Abs. 1 ARegV verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum 31. Dezember 2014 einen Bericht mit einer Evaluierung und Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung vorzulegen. Der Bericht enthält Angaben zur Entwicklung des Investitionsverhaltens der Netzbetreiber und zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Investitionshemmnissen. Der Bericht ist unter Beteiligung der Länder, der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaftskreise sowie unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen mit Anreizregulierungssystemen zu erstellen.

Zur Evaluierung sind weitergehende Analysen, insbesondere der tatsächlichen Investitionsbedingungen von Netzbetreiberunternehmen, erforderlich. Dies bedingt eine Datenerhebung.

Zum Zweck einer öffentlichen Konsultation werden hiermit für den Strom- und Gasbereich Erhebungsbögen zur Verfügung gestellt. Die Konsultation beginnt am 21. Oktober 2013 und geht bis zum 4. November 2013. Neben Daten zum Investitionsverhalten enthalten die Bögen auch Angaben zur wirtschaftlichen Situation der Netzbetreiber im Zeitablauf.

Erläuterung Datenerhebung §33 ARegV Bericht (pdf / 67 KB)

Erhebungsbogen Strom - Übertragungsnetzbetreiber (xls / 984 KB)

Erhebungsbogen Strom - Verteilnetzbetreiber (xls / 1 MB)

Ausfüllhinweise Strom (pdf / 367 KB)

Erhebungsbogen Gas (xls / 1 MB)

Ausfüllhinweise Gas (pdf / 334 KB)

Um den Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, wird nach Abschluss der Konsultation nur ein Teil der Netzbetreiber an einer Datenerhebung beteiligt. Hierzu wird eine repräsentative Stichprobe aus der Gesamtheit der Netzbetreiber im Rahmen eines Losverfahrens ermitteln. Das Verfahren zur Ermittlung der Stichprobe wird hiermit ebenfalls konsultiert (s.u.). An die beteiligten Unternehmen ergehen nach Abschluss der Konsultation individuell förmliche Auskunftsersuchen.

Erläuterung Stichprobenmodalitäten §33 ARegV Bericht (pdf / 116 KB)

Auf Grund der gesetzlichen Zielsetzung ist der Evaluierungsbericht notwendigerweise breit angelegt. Insbesondere bei den Untersuchungen zur Investitionstätigkeit und der damit verbundenen Erhebung von Daten führt dies zu Aufwand bei einem Teil der Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur ist bemüht, diesen zu minimieren. So ist beabsichtigt, den beteiligten Netzbetreibern zur Erleichterung des Ausfüllens ein Excel-Tool zur Verfügung zu stellen, mit dem ein Teil der im Rahmen der Kostenprüfung bereits eingereichten Daten in den Erhebungsbogen eingelesen werden kann. Zudem werden angemessene Fristen gesetzt werden. Darüber hinaus erwartet die Bundesnetzagentur seitens der Netzbetreiber die Bereitschaft zu einer aktiven und kooperativen Beteiligung.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 25. November 2013 ein öffentlicher Auftaktworkshop zur Beteiligung der Länder, der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaftskreise in Bonn statt findet. In dem Workshop werden die Untersuchungsansätze der Bundesnetzagentur dargestellt und Hinweise der beteiligten Kreise erörtert.

Der Bericht bietet die Möglichkeit, die Anreizregulierung einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, mögliche Probleme transparent zu ermitteln sowie Vorschläge zur weiteren Gestaltung zu diskutieren. Eine umfassende Beteiligung aller interessierten Kreise ist daher wünschenswert.

Stand:  21.10.2013

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