Eva­lu­ie­rung der An­reiz­re­gu­lie­rung – Be­ginn der Da­te­ner­he­bung

Die Bundesnetzagentur ist nach § 33 Abs. 1 ARegV verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum 31. Dezember 2014 einen Bericht mit einer Evaluierung und Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere Angaben zur Entwicklung des Investitionsverhaltens der Netzbetreiber und zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Investitionshemmnissen enthalten.

Zu diesem Zweck sind weitergehende Analysen, insbesondere des Investitionsverhaltens von Netzbetreiberunternehmen, erforderlich. Dies bedingt eine Datenerhebung.

Beteiligte Unternehmen

Um den Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, wurden am 15. November 2013 die an der Datenerhebung beteiligten Netzbetreiber ausgewählt und angehört. Hierzu wurde eine repräsentative Stichprobe aus der Gesamtheit der Netzbetreiber im Rahmen eines Losverfahrens ermitteln. Nur diese Unternehmen sind verpflichtet, an der Datenerhebung teilzunehmen.

Liste der Unternehmen - Gas (pdf / 47 KB)

Liste der Unternehmen - Strom (pdf / 46 KB)

Weiterhin sind alle Übertragungsnetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, an der Datenerhebung teilzunehmen.

Erhebungsbögen

Nach der öffentlichen Konsultation vom 21. Oktober 2013, dem Workshop vom 25. November 2013 sowie der Anhörung der an der Datenerhebung beteiligten Netzbetreibergesellschaften vom 27. November 2013 werden hiermit für den Strom- und Gasbereich die endgültigen Erhebungsbögen öffentlich gemacht.

Erhebungsbogen Strom - Übertragungsnetzbetreiber (xls / 680 KB)

Erhebungsbogen Strom - Verteilernetzbetreiber (xls / 696 KB)

Erhebungsbogen Gas - Verteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (xls / 710 KB)

Ausfüllhinweise zu den Erhebungsbögen (pdf / 167 KB)

Ausfüllhilfe

Zur Beschleunigung und Erleichterung der Dateneintragung gibt es hier ein Excel-Tool, mit dem ein nennenswerter Teil der im Rahmen der Kostenprüfung eingereichten Daten in den Erhebungsbogen eingelesen werden kann. Die Unternehmen sind dabei für die Aktualität und Richtigkeit der ehedem eingereichten Erhebungsbögen und die Vollständigkeit der Erhebungsbögen verantwortlich. Bitte prüfen Sie trotz der Ausfüllhilfe die Bögen entsprechend nach.

Import-Tool zum Erhebungsbogen für den Evaluierungsbericht (xls / 3 MB)

Freiwillige Teilnahme

Die aus Unternehmenskreisen angefragte freiwillige Teilnahme an der Datenerhebung ist möglich. Voraussetzung ist die Verwendung der Erhebungsbögen sowie die Einhaltung der Fristen. Nur vollständige Bögen können berücksichtigt werden. Die Daten werden ausschließlich für Analysen im Rahmen des Evaluierungsberichts verwendet. Es wird keine Veröffentlichung unternehmensindividueller Daten geben. Rechtliche Vorgaben zu Geheimnisschutz und Informationszugang werden eingehalten. Bitte melden Sie sich auch bei der telefonischen Hotline.

Frist

Die Datenerhebung soll bis 07. Februar 2014 abgeschlossen sein. Unternehmen, die sich freiwillig an der Datenerhebung beteiligen wollen, können die Erhebungsbögen bis zum 07. Februar 2014 ebenfalls auf dem Energiedatenportal der Bundesnetzagentur unter dem Verfahren “Prozess zur Evaluierung der Anreizregulierung“ (Strom/Gas) einstellen.

Helpdesk/Unterstützung durch die Bundesnetzagentur

Für Fragen, die beim Ausfüllen der Erhebungsbögen auftreten, hat die Bundesnetzagentur eine Hotline eingerichtet. Unternehmen können während des Erhebungszeitraums zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr unter der Nummer: 0228/14 – 5733 Fragen direkt mit Experten der Bundesnetzagentur klären.

Zusätzlich können Fragen gerichtet werden:

per E-Mail an: evaluierungsprozess@bnetza.de

oder per Post an die

Bundesnetzagentur
Referat 610
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Bitte geben Sie in der Betreffzeile "Datenerhebung Evaluierungsprozess" an.

Stand:  06.01.2014

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