Auf­takt­ver­an­stal­tung zur Eva­lu­ie­rung der Anreizregulierungsverordnung - 1. Workshop am 25. No­vem­ber 2013

Die Bundesnetzagentur ist nach § 33 Abs. 1 ARegV verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum 31. Dezember 2014 einen Bericht mit einer Evaluierung und Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung vorzulegen. Der Bericht enthält Angaben zur Entwicklung des Investitionsverhaltens der Netzbetreiber und zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Investitionshemmnissen. Der Bericht ist unter Beteiligung der Länder, der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaftskreise sowie unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen mit Anreizregulierungssystemen zu erstellen.

Den Beginn der Evaluierung stellte eine "Auftaktveranstaltung zur Evaluierung der Anreizregulierungsverordnung" dar, zu der alle interessierten Kreise eingeladen waren. Die Veranstaltung fand

  • am Montag, den 25. November 2013 um 10.30 Uhr
    im Bundesumweltministerium, Robert-Schuman-Platz 3 in 53175 Bonn

statt.

Tagesordnung (pdf / 10 KB)

Im Rahmen der Veranstaltung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gelegenheit, sich in einzelnen Arbeitsgruppen vertieft mit den folgenden Themenschwerpunkten zu befassen:

  1. Analyse und Bewertung des Investitionsverhaltens
  2. Innovation und Innovationsfähigkeit
  3. Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung
  4. Alternative Regulierungssysteme

Vorträge und Ergebnisse des Workshops

Vorträge:

Vortrag Bundesnetzagentur und Arbeitsgruppen (pdf / 348 KB)

Vortrag Prof. Dr. Moser (pdf / 959 KB)

Ergebnisse der Arbeitsgruppen

Analyse und Bewertung des Investitionsverhaltens (pdf / 1 MB)

Innovation und Innovationsfähigkeit (pdf / 257 KB)

Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung (pdf / 95 KB)

Alternative Regulierungssysteme (pdf / 53 KB)

Stand:  27.11.2013

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