Eva­lu­ie­rung und Be­rich­te der Bundesnetzagentur

Die Anreizregulierungsverordnung legt verschiedene Pflichten fest, denen die Bundesnetzagentur im Zuge einer Evaluierung der Anreizregulierung und einer Beobachtung der Netzbetreiber nachkommen muss.

Zukünftige Berichte

Der nächste Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung ist dem BMWi bis Ende Dezember 2023 vorzulegen.

Daneben wurden der Bundesnetzagentur im Rahmen der Novellierung im Jahr 2016 weitere Berichts- und Evaluierungsaufgaben zugewiesen (§ 33 ARegV):

Weiterentwicklung der Vergleichsmethoden

Ende Dezember 2023 ist ein Bericht zur Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Vergleichsmethoden aus Anlage 3 ARegV, die für den Effizienzvergleich genutzt werden, vorzulegen. Die Betrachtung muss im internationalen Kontext geschehen.

Investitionsverhalten von Netzbetreibern

Ein indikatorbasiertes Investitions-Monitoring hat das Ziel, das Investitionsverhalten der Netzbetreiber unter dem System der Anreizregulierung zu beobachten. Hierzu sind aussagekräftige Kennzahlen zu veröffentlichen.

Bericht zum Monitoring kurzer Versorgungsunterbrechungen

Im Laufe der 3. Regulierungsperiode wird ein Bericht zum Monitoring kurzer Versorgungsunterbrechungen unter drei Minuten bei Elektrizitätsverteilernetzen vorgelegt.

Vorschläge zum Einbezug eines Qualitätselements zur Netzleistungsfähigkeit

Bis Ende Dezember 2019 ist ein Bericht mit Vorschlägen zur Ausgestaltung eines Qualitätselements zur Netzleistungsfähigkeit vorzulegen. Insbesondere geht es dabei um mögliche Referenzwerte und Kennzahlen sowie einer monetären Bewertung von Abweichungen von diesen Referenzwerten.

Ausgestaltung des vereinfachten Verfahrens

Während der 3. Regulierungsperiode ist ebenfalls ein Bericht zur Struktur und Effizienz von Verteilernetzbetreibern vorgesehen, die sich für das vereinfachte Verfahren entschieden haben. Dabei sollen insbesondere Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung und Höhe der Schwellenwerte gemacht werden.

Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung

Bis Ende Dezember 2014 war ein Evaluierungsbericht vorzulegen, der unter Beteiligung der Länder, der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaftskreise sowie unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen mit Anreizregulierungssystemen erstellt wurde. Dieser Bericht diente als Basis zur Diskussion und für eine Novellierung der Verordnung.

Ausführliche Unterlagen zur Evaluierung im Jahr 2014 finden Sie unter folgenden Links:

4. Workshop (23.10.2014)
3. Workshop (11./12.06.2014)
2. Workshop (19.03.2014)
Auftaktworkshop (25.11.2013)

Wissenschaftskonferenz Benchmarking (27.05.2014)
Gutachten
Beginn der Datenerhebung
Anhörung zur Datenerhebung
Stichprobenziehung
Konsultation

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