10 The­sen zur "Fle­xi­bi­li­tät in ei­nem zu­künf­ti­gen Strom­ver­sor­gungs­sys­tem"

  1. Der einheitliche, liberalisierte Strommarkt bietet einen diskriminierungsfreien und liquiden Zugang für alle Marktakteure.
  2. Der Strompreis ist das zentrale Steuerungssignal für die Allokation von Erzeugung und Verbrauch auf dem Strommarkt. Der Bedarf an Steuerung und Koordination steigt mit der zunehmenden Anzahl an dezentralen
    Erzeugungsanlagen sowie der zunehmenden Flexibilität in Folge des Ausbaus der erneuerbaren Energien.
  3. Je weniger das Strompreissignal durch gesonderte Preiskomponenten verzerrt wird, desto näher rückt das resultierende Marktergebnis an das effiziente Marktergebnis heran.
  4. Der Flexibilitätsbedarf des Strommarktes wird ausschließlich durch Marktakteure bereitgestellt. Kein Akteur, auch nicht die Speicherbetreiber, sollte irgendeine spezielle Förderung erhalten, da dies die Marktergebnisse verzerrt und das System ineffizienter macht.
  5. Der Strompreis reflektiert Knappheiten im Erzeugungsmarkt. Das Netzentgelt sollte dagegen die Kosten der Inanspruchnahme der Netze reflektieren. Aus dem Zusammenwirken beider Knappheitssignale sollen sich die Reaktion und das Verhalten der Erzeuger und Verbraucher ergeben.
  6. Da die Ressource Netz knapp ist und dies auch bleiben wird, sollte eine weiterentwickelte Netzentgeltstruktur zu einer sicheren und effizienten Nutzung der Netzinfrastruktur beitragen. Anpassungen an der Entgeltstruktur müssen dabei administrativ beherrschbar bleiben und dürfen einen diskriminierungsfreien Wettbewerb nicht behindern.
  7. In einem Stromversorgungssystem, in dem weit mehr als die Hälfte der Erzeugungsmengen aus erneuerbaren Energien stammt, wird ein aktives Engpassmanagement wichtiger. Im Rahmen des Engpassmanagements kann der Netzbetreiber mit der Marktseite zu netzdienlichen Zwecken vertragliche Vereinbarungen über die Erbringung netzdienlicher Flexibilität mit marktlichen Akteuren treffen und die Vergütung aushandeln.
  8. Die Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ist eine Flexibilitätsoption. Sie sollte den Netzbetreibern bei Netzengpässen zur Verfügung stehen, wenn sie die kostengünstigste noch zur Verfügung stehende Option darstellt.
  9. Netzdienliche Flexibilität sollte gesamthaft und unter Einschluss der Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in die "gelbe Phase" der "Netzampel" eingeordnet werden. Alle Aufwendungen für netzdienliche Flexibilität sollten im Rahmen der ARegV in den Effizienzvergleich eingehen, um gleichwertige Anreize zu schaffen.
  10. Die Interaktion mit der Marktseite muss zwingend diskriminierungsfrei, entflechtungskonform und transparent geschehen.

Stand:  05.04.2017

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