Archiv Netzentwicklungsplan Strom
In diesem Archiv finden Sie bestätigten Netzentwicklungspläne, Entwürfe und Begleitdokumente älterer Durchgänge.
Die jeweils ersten Entwürfe der Pläne haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf ihrer gemeinsamen Website www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht.
Netzentwicklungsplan 2021-2035
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan 2021-2035 am 14. Januar 2022 bestätigt. Im Vergleich zum damaligen Bundesbedarfsplan enthält er in insgesamt 28 neuen leitungsbezogenen Maßnahmen gut 1.000 zusätzliche Trassenkilometer. Hinzu kommen Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen. Zur Vermeidung eines breiten Ausbaus in der Fläche hat die Bundesnetzagentur zwei weitere Verbindungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) bestätigt zwischen Niedersachsen und Hessen sowie zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Auch elf weitere Anbindungssysteme von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee wurden als erforderlich bestätigt.
Netzentwicklungsplan 2019-2030
Für den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2019-2030 wurde erstmals das Ziel der Bundesregierung zugrunde gelegt, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Der NEP 2019-2030 beinhaltet erstmalig die Planung der Offshore-Anbindungssysteme und ersetzt damit den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP).
Netzentwicklungspläne 2017-2030
Um den aufgrund des Atomausstiegs zu erwartenden Netzengpässen ab dem Jahr 2023 zu begegnen, hat die Bundesnetzagentur erstmals auch kurzfristig umzusetzende Ad-hoc-Maßnahmen bestätigt. Sie helfen, die Kosten für das Engpassmanagement zu mildern. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Phasenschiebertransformatoren, die an bestimmten Stellen des Übertragungsnetzes zu errichten sind. In diesem Prozess gab es letztmalig einen eigenständigen Offshore-Netzentwicklungsplan.
Offshore-Netzentwicklungsplan 2025
Im Februar 2016 legten die Übertragungsnetzbetreiber zum vierten Mal einen Netzentwicklungsplan Strom (NEP) und zum dritten Mal einen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) vor. Die Bundesnetzagentur hat allerdings lediglich den O-NEP finalisiert. Das Verfahren zum NEP 2025 für den Netzausbau an Land wurde entsprechend eines Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 2016 nicht fortgeführt.
Netzentwicklungspläne 2024
Für den Netzentwicklungsplan Strom 2024 und den Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 wurde unter anderem geprüft, wie sich ein langsamerer Ausbau der Offshore-Windenergie-Nutzung und eine Kappung von Einspeisespitzen neuer Windkraftanlagen auf dem Festland auswirken. Die Entwürfe wurden ursprünglich unter dem Titel »Netzentwicklungsplan Strom 2014« beziehungsweise »Offshore-Netzentwicklungsplan 2014« veröffentlicht.
Netzentwicklungspläne 2023
Neben dem Netzausbaubedarf an Land haben die Übertragungsnetzbetreiber auch den Anschluss der Windparks auf See betrachtet und einen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) entworfen. Die Bestätigungen wurden ursprünglich unter den Titeln »Netzentwicklungsplan Strom 2013« und »Offshore-Netzentwicklungsplan 2013« veröffentlicht.
Netzentwicklungsplan 2022
Die Bestätigung wurde ursprünglich unter dem Titel »Netzentwicklungsplan Strom 2012« veröffentlicht.
Umsetzungsberichte der Übertragungsnetzbetreiber
In Jahren, in denen die Übertragungsnetzbetreiber keine Netzentwicklungspläne vorlegen, müssen sie seit 2018 einen Umsetzungsbericht erstellen. Dieser soll Angaben über die Umsetzung der zuletzt bestätigten Netzentwicklungspläne enthalten. Im September 2022 haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den dritten Umsetzungsbericht vorgelegt.