Sze­na­riorah­men NEP Gas 2022-2032

Zu Beginn der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas steht die Erarbeitung eines Szenariorahmens durch die FNB.

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) legen Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung, der Versorgung, des Verbrauchs von Gas und seinem Austausch mit anderen Ländern zugrunde.

Darüber hinaus berücksichtigt der in jedem ungeraden Jahr veröffentlichte Szenariorahmen geplante Investitionsvorhaben in regionale und gemeinschaftsweite Netzinfrastruktur, Speicher- und LNG-Wiederverdampfungsanlagen sowie denkbare Störungen der Versorgung.

Der Szenariorahmen bildet damit die Grundlage des nationalen NEP Gas, den die FNB im zweijährigen Turnus erstellen und der Bundesnetzagentur vorlegen müssen.

Gesetzliche Grundlage: § 15a S. 4 EnWG

Bestätigung des Szenariorahmens

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Januar 2022 den am 16. August 2021 vorgelegten Szenariorahmen der Fernleitungsnetzbetreiber zum Netzentwicklungsplan 2022-2032 (PDF / 6 MB) bestätigt.

Nach Maßgabe der im bestätigten Szenariorahmen festgelegten Annahmen werden die FNB im nachfolgenden Verfahrensabschnitt den NEP Gas ausarbeiten.

Gesetzliche Grundlage: § 15a Abs. 1 S. 7 EnWG

Teilneubescheidung der Bestätigung des Szenariorahmens

Die Bundesnetzagentur hat am 11. November 2022 die Bestätigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 teilweise widerrufen und neu beschieden: Die ursprüngliche Bestätigung vom 20. Januar 2022 des von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereichten Szenariorahmens wird darin um drei Modellierungsvarianten (Versorgungssicherheitsvarianten LNGplus) ergänzt. Dadurch können die Auswirkungen des Ukrainekriegs noch im aktuellen NEP-Zyklus berücksichtigt und die für die Versorgungssicherheit dringend benötigte Infrastruktur schnellstmöglich realisiert werden.

Gesetzliche Grundlage: § 49 VwVfG; § 15a Abs. 1 S. 7 i.V.m. § 15a Abs. 1 S. 4 und S. 6 EnWG

Nebenentscheidungen zur Bestätigung

Die Bundesnetzagentur hat folgende Nebenentscheidungen zur Bestätigung getroffen:

Gesetzliche Grundlage: § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG

Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen

Die Bundesnetzagentur hat folgende Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen getroffen:

Gesetzliche Grundlage: § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG

Konsultationsdokument zum Szenariorahmen

Die Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichten am 21. Juni 2021 das Konsultationsdokument des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032. Ein zentrales Thema bildet die Thematik Wasserstoff und grüne Gase sowie die damit verbundene Marktabfrage „Wasserstoff Bedarf und Erzeugung“ (WEB).

Bis zum 16. Juli 2021 hatten die Marktteilnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme. Zur Fortführung des Dialogs veranstalteten die FNB am 1. Juli 2021 einen webbasierten Workshop.

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas) veröffentlichte im Anschluss die Konsultationsergebnisse. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiteten die Gasnetzbetreiber den Szenariorahmen und legten ihn anschließend der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vor. Der FNB Gas erstellte und publizierte zudem aus den Rückmeldungen der Marktabfrage „Wasserstoff Bedarf und Erzeugung“ (WEB) kartografische Darstellungen der gemeldeten Ein- und Ausspeisungen von Wasserstoff (pdf / 619 KB) .

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