Um­set­zungs­be­richt der FNB zum NEP Gas

Das EnWG (§ 15b S. 1 EnWG) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur in jedem ungeraden Jahr einen gemeinsamen Umsetzungsbericht zur Prüfung vorzulegen.

Der Umsetzungsbericht muss alle Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt veröffentlichten Netzentwicklungsplans und bei Verzögerungen der Umsetzung die dafür maßgeblichen Gründe enthalten

Konsultation des Umsetzungsberichts

Die Bundesnetzagentur stellt den Umsetzungsbericht zum Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 gemäß § 15b S. 3 EnWG zur Konsultation. Alle tatsächliche und potentielle Netznutzer hatten die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Umsetzungsbericht 2021 der Bundesnetzagentur zu übermitteln, wobei die Bundesnetzagentur einen begleitenden Fragebogen zur Verfügung stellte.

Im Rahmen der Konsultation des Umsetzungsberichtes 2021 durch die Bundesnetzagentur ging eine Stellungnahme ein, die als Ergebnis der Anhörung veröffentlicht wird.

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