Ener­gie Monitoring 2025

  • Öffentliche Konsultation der Fragebögen für das Monitoring Energie 2025 sowie des Erhebungsbogens zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung bei den VNB Strom
  • Ankündigung der Datenerhebung
  • Stellungnahme bis zum 14. Februar 2025 möglich

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt führen auch im Jahr 2025 ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durch. Wie gewohnt werden für die Jahre 2024/2025 durch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt gemeinsam Daten erhoben und der Monitoringbericht 2025 erstellt.

Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur (§ 35 EnWG) dient der Wahrnehmung der Regulierungsaufgaben und insbesondere der Herstellung von Markttransparenz. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur jährlich einen Bericht zu veröffentlichen (§ 63 Abs. 3 EnWG).

Das Bundeskartellamt ist im Monitoring für den Grad der Transparenz, auch der Großhandelspreise, sowie für den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung zuständig (§ 48 Abs. 3 GWB). Es beobachtet den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandels- und Endkundenebene auf den Strom- und Gasmärkten sowie an den Elektrizitäts- und Gasbörsen.

Weiterhin legt die Bundesnetzagentur der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) einen Bericht über das Ergebnis der Monitoringtätigkeit vor.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt arbeiten bei der Vorbereitung und Erstellung des gemeinsamen Berichts eng zusammen. Dadurch lassen sich, insbesondere in der Phase der Datenerhebung, Synergien erzielen. Die vorgesehene effiziente gemeinsame Verfahrensweise beider Behörden soll auch den Interessen der Unternehmen an der Minimierung des Verwaltungsaufwands gerecht werden.

Wesentliche Änderungen zur Datenerhebung 2025

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sind bestrebt, die Marktbeobachtung an die sich verändernden Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten sowie sich ändernde Informationsbedarfe anzupassen. Dabei sind in den Vorjahren zahlreiche Fragen gestrichen worden. Im letzten Jahr handelte es sich um 550 Fragen/Fragenkomplexe, also rund ein Drittel.

In diesem Jahr haben wir 120 Fragen gestrichen bzw. in andere Datenabfragen verlagert. Dazu zählt beispielsweise der Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung. Auf diese Weise sollen nicht nur ausschließlich notwendige Daten abgefragt, sondern auch Doppelabfragen vermieden werden. Punktuell sind neue Fragen dazu gekommen, um auch die neuesten Entwicklungen des Marktes berücksichtigen.

Aufgrund der sich verändernden und dynamischen Marktverhältnisse reicht in manchen Bereichen eine jährliche Datenabfrage nicht mehr aus.

Erstmals werden ausgewählte Daten aus dem Bereich der Haushaltskunden bei den Verteilernetzbetreibern Elektrizität und Gas quartalsweise erhoben. Bisher wurden diese jährlich abgefragt.

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Die gegenüber dem letzten Jahr vorgenommenen Änderungen sind rot abgesetzt bzw. als Streichung in den Fragebögen gekennzeichnet. Es werden wie bisher gemeinsam erstellte Fragebögen beider Behörden verwendet. Fragen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes sind dabei jeweils entsprechend ausgewiesen.

Im nachfolgenden Dokument sind sämtliche Änderungen ersichtlich:

Abfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung bei den VNB Strom

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, parallel zu dem Verfahren der Datenabfrage zum jährlichen Monitoring, eine zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung erforderliche Datenabfrage bei den Elektrizitätsverteilernetzbetreibern durchzuführen. Durch die gebündelte Datenabfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung mit der Datenabfrage zum Monitoring sollen die adressierten Netzbetreiber entlastet werden, da neben den bekannten Prozessschritten auch bestehende Kommunikationswege genutzt und somit bürokratischer Mehraufwand verhindert werden kann.

Aus diesem Grund wird in einem ersten Schritt der separate Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung zusammen mit den Erhebungsbögen zum jährlichen Monitoring im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation den betroffenen Marktteilnehmern als Entwurf zur Verfügung gestellt. In einem zweiten Schritt wird dann die Datenerhebung ebenfalls zusammen und zeitgleich mit der Datenerhebung zum jährlichen Monitoring durchgeführt. Die Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung wird auf der Grundlage einer Datenerhebungsfestlegung erfolgen.

Das Verfahren zur „Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich“ wurde auf der Grundlage von § 29 Abs. 1 i. V. m. mit § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 11 EnWG am 3. Februar 2025 eingeleitet. Es wird unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5 geführt.

Weitere Informationen zur Einleitung des Verfahrens zur Datenerhebungsfestlegung und den wesentlichen Erwägungen finden Sie hier.

Entwurf des Erhebungsbogens zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung (pdf / 309 KB)

Fragebögen Monitoring Energie

Seit dem 3. Februar 2025 stehen Ihnen die Entwürfe der Fragebögen zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung. Diese erhalten Sie auch auf der Website des Bundeskartellamts.

Elektrizität

Gas

FB 01 – Elektrizitätserzeuger und -speicher (pdf / 278 KB)
FB 02 – Übertragungsnetzbetreiber Elektrizität (pdf / 36 KB)
FB 03 – Verteilnetzbetreiber Elektrizität (pdf / 192 KB)
FB 03 quartalsweise Abfrage – Verteilernetzbetreiber Elektrizität (pdf / 59 KB)
FB 04 – Lieferanten Elektrizität (pdf / 190 KB)
FB 10 – Messstellenbetrieb Elektrizität (pdf / 151 KB)
FB 06 – Untertagegasspeicherbetreiber (pdf / 80 KB)
FB 07 – Fernleitungsnetzbetreiber Gas (pdf / 71 KB)
FB 08 – Verteilernetzbetreiber Gas (pdf / 88 KB)
FB 08 quartalsweise Abfrage – Verteilernetzbetreiber Gas (pdf / 55 KB)
FB 09 – Händler und Lieferanten Gas (pdf / 131 KB)
FB 11 – Messstellenbetrieb Gas (pdf / 106 KB)

Stellungnahme

Die Marktteilnehmer können bis zum 14. Februar 2025 Stellung nehmen.

Senden Sie Ihre Stellungnahme bitte mit der Betreffzeile „Stellungnahme Monitoring 2025“ per E-Mail an monitoring.energie@bnetza.de.

Ihre Stellungnahme zum Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung senden Sie bitte mit dem Betreff „GBK-24-02-1#5; Name Ihrer Institution“ per E-Mail an gbk@bundesnetzagentur.de.

Eingereichte Stellungnahmen zum Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Ergänzen Sie bitte auch den Dateinamen der Stellungnahme mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution.

[ENDE]

Voraussichtlicher Datenerhebungszeitraum

17. März bis 30. April 2025

Im Anschluss an die Konsultation sind während der Datenerhebung ab dem 17. März bis 30. April 2025 lediglich die Fragebögen zu beantworten, welche für das jeweilige Unternehmen relevant sind.

Die finalen Fragebögen im Excel-Format – unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse – werden voraussichtlich ab dem 17. März 2025 (Start der Datenerhebung) auf dieser Seite und auf der Website des Bundeskartellamtes bereitgestellt.

Datenübermittlung via MonEDa

Neue Marktteilnehmer, die bisher am Energie-Monitoring noch nicht teilgenommen haben, müssen sich bei der Bundesnetzagentur melden, um Zugangsdaten zu MonEDa zu erhalten. Für die Erstregistrierung benutzen Sie bitte das nachstehende Formblatt und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die in der Kontaktbox angegebene Adresse. An die im Formular benannte Kommunikationsbevollmächtigte / Ansprechperson Monitoring-Energie werden daraufhin kurzfristig die Zugangsdaten zur Übermittlungsplattform per Post zugesandt.

Für die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist die Nutzung von MonEDa nicht möglich. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an monitoring.energie@bnetza.de bzw. an gbk@bundesnetzagentur.de.

Stand:  03.02.2025

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