Ausschreibung nach dem KVBG / Gebotstermin 1. März 2022
- Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge (Stand: 20. Mai 2022)
- Bekanntmachung der Ausschreibung (Stand: 21. Dezember 2021)
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge (Stand: 20. Mai 2022)
Die Bundesnetzagentur macht hiermit die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 1. März 2022 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG öffentlich bekannt.Es wurden sechs Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.015,604 MW bezuschlagt. Da diese Ausschreibungsrunde unterzeichnet war, hat gemäß § 20 Abs. 1 KVBG jedes zulässige Gebot einen Zuschlag erhalten.
Der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 107.000 EUR/MW.
Name des Bieters | Name der Anlage | Bezuschlagte Gebotsmenge (MW) | Zuschlagsnummer |
---|---|---|---|
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG | HKW Könnern – Block 2 | 19,670 | KVBG22-1/001 |
Grosskraftwerk Mannheim AG | DSA 6,7,8 – Block 8 | 435,000 | KVBG22-1/002 |
EnBW Energie Baden-Württemberg AG | RDK 7 | 517,00 | KVBG22-1/003 |
Koehler Greiz GmbH & Co. KG | Braunkohlestaub – Heizkraftwerk Greiz | 1,488 | KVBG22-1/004 |
Südzucker AG | KWK Anlage Ochsenfurt-Steinkohleblock | 16,474 | KVBG22-1/005 |
Basell Polyoefine GmbH | Kraftwerk Wesseling – Block 2 | 25,972 | KVBG22-1/006 |
Die Angaben der jeweiligen Betreiber zur angestrebten Nutzung der Anlagenstandorte nach dem Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbotes finden Sie in der Liste der Zuschläge – Gebotstermin 1. März 2022 (xlsx / 33 KB) .
Die Zuschläge sind eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also am 27. Mai 2022, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen
(§ 24 Abs. 1 S. 2 KVBG).
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Unabhängig von dieser Bekanntmachung werden alle Bieter separat über die Bezuschlagung oder Nichtbezuschlagung ihrer Gebote unterrichtet.
Hinsichtlich der nicht bezuschlagten Ausschreibungsmenge ordnet die Bundesnetzagentur gemäß § 20 Abs. 3 KVBG dem Kraftwerk Scholven B, KVBG116, die gesetzliche Reduzierung an.
Bekanntmachung der Ausschreibung (Stand: 21. Dezember 2021)
(gem. § 11 Abs. 1 KVBG)
Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungs- | Höchstpreis | Netzfaktor |
---|---|---|---|
1. März 2022 | 1.222,886 | 107.000 | 84.789,51 |
Gebotstermin
Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 1. März 2022.
Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Dienstag, den 1. März 2022 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.
Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 617 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 1.222,886 MW (gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 4 KVBG).
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur ermittelt ab der dritten Ausschreibung für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen. Das zu ermittelnde Ausschreibungsvolumen in Megawatt Nettonennleistung ist die Differenz zwischen dem Ausgangsniveau (§ 7 KVBG) für das jeweilige Zieldatum und dem Zielniveau an Steinkohleanlagen am Strommarkt nach § 4 KVBG für das jeweilige Zieldatum.
Das Zielniveau für das Zieldatum 2024 beträgt 12.277,00 Megawatt. Das Ausgangsniveau für das Zieldatum 2024 beträgt 12.499,886 Megawatt.
Für die fünfte Ausschreibungsrunde werden 1.000 Megawatt zum ermittelten Ausschreibungsvolumen addiert (§ 6 Abs. 4 KVBG).
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Informationen zur Ermittlung des Ausschreibungsvolumens für die fünfte Ausschreibungsrunde (Gebotstermin: 01. März 2022) (pdf / 367 KB) .
| Zusätzlicher Hinweis: Anordnung der gesetzlichen Reduzierung bei Unterzeichnung der Ausschreibung Für den Gebotstermin am 1. März 2022 mit dem Zieljahr 2024 kommt im Falle einer Unterzeichnung erstmals die Regelung zur gesetzlichen Reduzierung der Kohleverstromung in § 20 Abs. 3 i.V.m. Teil 4 des KVBG zur Anwendung. Die gesetzliche Reduzierung greift nur für etwaige Fehlmengen zwischen der Summe der bezuschlagten Gebotsmengen und dem Ausschreibungsvolumen. Die Bundesnetzagentur legt am Tag der Zuschlagserteilung fest, für welche Anlagen die gesetzliche Reduzierung wirksam wird. Sie bestimmt aus der Reihung nach § 32 KVBG beginnend mit der ältesten Anlage so lange Anlagen, bis das Ausschreibungsvolumen erstmals überschritten ist. Den betreffenden Anlagen ordnet sie die gesetzliche Reduzierung, d.h. die Beendigung der Kohleverstromung, bis spätestens zum Zieldatum 2024 an. Anders als bei den Ausschreibungen erhalten die Anlagen hierfür keine finanzielle Kompensation. |
Höchstpreis
Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 107.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 5 KVBG).
Netzfaktor
Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 84.789,51 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.
Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Formatvorgaben für den Gebotstermin 1. März 2022
Festlegungen
Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.
Zusätzlicher Hinweis
Das Formular zur Abgabe der unbedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 lit. b KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.
Stand: 20.05.2022
Kontakt für Anlagenbetreiber
Bundesnetzagentur
Referat 628 - Umsetzung Ausschreibungsverfahren
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: kohleausstieg@bnetza.de
Gesetzliche Grundlage / Links
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (kurz: KVBG)
Übersichtskarte der bisher bezuschlagten und angeordneten Anlagen
Internetseite des BMWK zum Kohleausstieg und Strukturwandel
Internetseite des BMUV mit Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in Deutschland