Aus­schrei­bung nach dem KVBG / Ge­bots­ter­min 1. Au­gust 2022

Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge (Stand: 14. Oktober 2022)

Bezuschlagte Anlagen der sechsten Runde der Kohlestilllegungsausschreibungen auf einer Deutschlandkarte Bezuschlagte Anlagen der sechsten Runde der Kohlestilllegungsausschreibungen

Die Bundesnetzagentur macht hiermit die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 1. August 2022 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG öffentlich bekannt.

Es wurde ein Gebot mit einer Gebotsmenge von insgesamt 472 MW bezuschlagt. Da diese Ausschreibungsrunde unterzeichnet war, hat gemäß § 20 Abs. 1 KVBG jedes zulässige Gebot einen Zuschlag erhalten.

Der niedrigste und zugleich höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 98.000 EUR/MW.
Tabelle: Übersicht über die bezuschlagten Gebote zum Gebotstermin 1. August 2022

Name des Bieters

Name der Anlage

Bezuschlagte Gebotsmenge (MW)

Zuschlagsnummer

Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaAOnyx Steinkohlekraftwerk Zolling – Block 5472KVBG22-2/001

Die Angaben der jeweiligen Betreiber zur angestrebten Nutzung der Anlagenstandorte nach dem Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbotes finden Sie in der Liste der Zuschläge – Gebotstermin 1. August 2022 (xlsx / 33 KB) .

Die Zuschläge sind eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also am 21. Oktober 2022, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen
(§ 24 Abs. 1 S. 2 KVBG).

Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Unabhängig von dieser Bekanntmachung werden alle Bieter separat über die Bezuschlagung oder Nichtbezuschlagung ihrer Gebote unterrichtet.

Hinsichtlich der nicht bezuschlagten Ausschreibungsmenge ordnet die Bundesnetzagentur gemäß § 20 Abs. 3 KVBG dem Kraftwerk HKW-West, KVBG103, die gesetzliche Reduzierung an.

Bekanntmachung der Ausschreibung

23. Mai 2022

(gem. § 11 Abs. 1 KVBG)

Kurzübersicht

Abgabefrist für den Gebotstermin

Ausschreibungs-
volumen (MW)

Höchstpreis
(Euro pro MW)

Netzfaktor
(Euro pro MW)

1. August 2022698,88298.00071.879,56

Gebotstermin

Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 1. August 2022.

Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Montag, den 1. August 2022 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.

Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 617 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 698,882 MW (gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 4 KVBG).

Hintergrund:

Die Bundesnetzagentur ermittelt ab der dritten Ausschreibung für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen. Das zu ermittelnde Ausschreibungsvolumen in Megawatt Nettonennleistung ist die Differenz zwischen dem Ausgangsniveau (§ 7 KVBG) für das jeweilige Zieldatum und dem Zielniveau an Steinkohleanlagen am Strommarkt nach § 4 KVBG für das jeweilige Zieldatum.

Das Zielniveau für das Zieldatum 2025 beträgt 11.438,00 Megawatt. Das Ausgangsniveau für das Zieldatum 2025 beträgt 11.136,882 Megawatt.

Für die sechste Ausschreibungsrunde werden 1.000 Megawatt zum ermittelten Ausschreibungsvolumen addiert (§ 6 Abs. 4 KVBG).

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Informationen zur Ermittlung des Ausschreibungsvolumens für die sechste Ausschreibungsrunde (Gebotstermin: 1. August 2022) (pdf / 224 KB) .

Zusätzlicher Hinweis: Anordnung der gesetzlichen Reduzierung bei Unterzeichnung der Ausschreibung

Für den Gebotstermin am 1. August 2022 mit dem Zieljahr 2025 kommt im Falle einer Unterzeichnung die Regelung zur gesetzlichen Reduzierung der Kohleverstromung in § 20 Abs. 3 i.V.m. Teil 4 des KVBG zur Anwendung.
Die gesetzliche Reduzierung greift nur für etwaige Fehlmengen zwischen der Summe der bezuschlagten Gebotsmengen und dem Ausschreibungsvolumen. Die Bundesnetzagentur legt am Tag der Zuschlagserteilung fest, für welche Anlagen die gesetzliche Reduzierung wirksam wird. Sie bestimmt aus der Reihung nach § 32 KVBG beginnend mit der ältesten Anlage so lange Anlagen, bis das Ausschreibungsvolumen erstmals überschritten ist. Den betreffenden Anlagen ordnet sie die gesetzliche Reduzierung, d.h. die Beendigung der Kohleverstromung, bis spätestens zum Zieldatum 2025 an. Anders als bei den Ausschreibungen erhalten die Anlagen hierfür keine finanzielle Kompensation.

Höchstpreis

Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 98.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 5 KVBG).

Netzfaktor

Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 71.879,56 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).

Berechnung des Netzfaktors für die sechste Ausschreibung nach dem KVBG (Gebotstermin 1. August 2022) (pdf / 151 KB)

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.

Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formatvorgaben für den Gebotstermin 1. August 2022

Hauptformular Gebot (pdf / 3 MB)
Formular „Angaben zum Bevollmächtigten“ (pdf / 2 MB)
Formular „Erklärung der Tarifpartner“ (pdf / 2 MB)
Formular „Gebotsrücknahme“ (pdf / 2 MB)
Vorgaben zur Gebotsabgabe (pdf / 3 MB)
Vorgaben zum Nachweis historischer CO2-Emissionen (pdf / 1 MB)


Festlegungen

Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.

Zusätzlicher Hinweis
Das Formular zur Abgabe der unbedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 lit. b KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.

Stand:  14.10.2022

Mastodon