Aus­schrei­bung nach dem KVBG / Ge­bots­ter­min 30. April 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge vom 14. Juli 2021

Bezuschlagte Anlagen der dritten Runde der Kohlestilllegungsausschreibungen auf einer Deutschlandkarte Bezuschlagte Anlagen der dritten Runde der Kohlestilllegungsausschreibungen

Die Bundesnetzagentur macht hiermit die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 30. April 2021 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG öffentlich bekannt.

Es wurden 11 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 2.132,682 MW bezuschlagt. Da diese Ausschreibungsrunde unterzeichnet war, hat gemäß § 20 Abs. 1 KVBG jedes zulässige Gebot einen Zuschlag erhalten.

Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 0 €/MW.
Der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 155.000 €/MW.
Tabelle: Übersicht über die bezuschlagten Gebote zum Gebotstermin 30. April 2021

Name des Bieters

Name der Anlage

Bezuschlagte Gebotsmenge (MW)

Gebotsnummer

Zuschlagsnummer

STEAG GmbHKraftwerk Bergkamen A717,000STEAG – BergkamenKVBG21-2/001
STEAG GmbHModellkraftwerk Völklingen179,000STEAG – MKVKVBG21-2/002
STEAG GmbHHeizkraftwerk Völklingen211,000STEAG – HKVKVBG21-2/003
Venator Germany GmbHHeizkraftwerk Venator Germany – Block 119,377 KVBG21-2/004
Henkel AG & Co. KGaAAnlage 80 – Kohleblock36,000 KVBG21-2/005
Sappi Stockstadt GmbHGesamt–Sammelschienenkraftwerk – Konventionelles HKW27,405 KVBG21-2/006
Fernwärme Ulm GmbHHeizkraftwerk Magirusstraße – Kohleblock8,400 KVBG21-2/007
Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaAOnyx Steinkohlekraftwerk Farge350,000 KVBG21-2/008
Smurfit Kappa Zülpich Papier GmbHK0614,383 KVBG21-2/009
Evonik Operations GmbHKraftwerk I225,117 KVBG21-2/010
Uniper Kraftwerke GmbHKraftwerk Scholven Block C345,000 KVBG21-2/011

Die Angaben der jeweiligen Betreiber zur angestrebten Nutzung der Anlagenstandorte nach dem Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbotes finden Sie in der Liste der Zuschläge - Gebotstermin 30.04.2021 (xlsx / 35 KB) .

Die Zuschläge sind eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also am 21. Juli 2021, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen
(§ 24 Abs. 1 S. 2 KVBG).

Unabhängig von dieser Bekanntmachung werden alle Bieter separat über die Bezuschlagung oder Nichtbezuschlagung ihrer Gebote unterrichtet.

Bekanntmachung der Ausschreibung vom 19.02.2021

(gem. § 11 Abs. 1 KVBG)

Kurzübersicht

Abgabefrist für den Gebotstermin

Ausschreibungs-
volumen (MW)

Höchstpreis
(Euro pro MW)

Netzfaktor
(Euro pro MW)

30. April 20212.480,826155.000105.736,17

Gebotstermin

Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 30. April 2021.

Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Freitag, den 30. April 2021 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.

Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 617 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 2.480,826 MW (gemäß § 6 Abs. 2 KVBG).

Hintergrund:

Die Bundesnetzagentur ermittelt ab der dritten Ausschreibung für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen. Das zu ermittelnde Ausschreibungsvolumen in Megawatt Nettonennleistung ist die Differenz zwischen dem Ausgangsniveau (§ 7 KVBG) für das jeweilige Zieldatum und dem Zielniveau an Steinkohleanlagen am Strommarkt nach § 4 KVBG für das jeweilige Zieldatum.

Das Zielniveau für das Zieldatum für 2022 beträgt 15.000 Megawatt. Das Ausgangsniveau für das Zieldatum für 2022 beträgt 17.480,826 Megawatt.

Höchstpreis

Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 155.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 3 KVBG).

Netzfaktor

Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 105.736,17 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).

Berechnung des Netzfaktors für die dritte Ausschreibung nach dem KVBG, Gebotstermin 30.04.2021 (pdf / 189 KB)

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.

Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formatvorgaben für den Gebotstermin 30. April 2021

Hauptformular Gebot (pdf / 3 MB)
Formular "Angaben zum Bevollmächtigten" (pdf / 2 MB)
Formular "Erklärung der Tarifpartner" (pdf / 2 MB)
Vorgaben zur Gebotsabgabe (pdf / 2 MB)
Vorgaben zum Nachweis historischer CO2-Emissionen (pdf / 1 MB)
Formular "Gebotsrücknahme" (pdf / 2 MB)

Festlegungen

Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.

Zusätzlicher Hinweis:
Das Formular zur Abgabe der bedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.

Stand:  14.07.2021

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