Ausschreibung nach dem KVBG / Gebotstermin 30. April 2021
- Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge vom 14. Juli 2021
- Bekanntmachung der Ausschreibung vom 19.02.2021
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge vom 14. Juli 2021
Die Bundesnetzagentur macht hiermit die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 30. April 2021 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG öffentlich bekannt.Es wurden 11 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 2.132,682 MW bezuschlagt. Da diese Ausschreibungsrunde unterzeichnet war, hat gemäß § 20 Abs. 1 KVBG jedes zulässige Gebot einen Zuschlag erhalten.
Der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 155.000 €/MW.
Name des Bieters | Name der Anlage | Bezuschlagte Gebotsmenge (MW) | Gebotsnummer | Zuschlagsnummer |
---|---|---|---|---|
STEAG GmbH | Kraftwerk Bergkamen A | 717,000 | STEAG – Bergkamen | KVBG21-2/001 |
STEAG GmbH | Modellkraftwerk Völklingen | 179,000 | STEAG – MKV | KVBG21-2/002 |
STEAG GmbH | Heizkraftwerk Völklingen | 211,000 | STEAG – HKV | KVBG21-2/003 |
Venator Germany GmbH | Heizkraftwerk Venator Germany – Block 1 | 19,377 | KVBG21-2/004 | |
Henkel AG & Co. KGaA | Anlage 80 – Kohleblock | 36,000 | KVBG21-2/005 | |
Sappi Stockstadt GmbH | Gesamt–Sammelschienenkraftwerk – Konventionelles HKW | 27,405 | KVBG21-2/006 | |
Fernwärme Ulm GmbH | Heizkraftwerk Magirusstraße – Kohleblock | 8,400 | KVBG21-2/007 | |
Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA | Onyx Steinkohlekraftwerk Farge | 350,000 | KVBG21-2/008 | |
Smurfit Kappa Zülpich Papier GmbH | K06 | 14,383 | KVBG21-2/009 | |
Evonik Operations GmbH | Kraftwerk I | 225,117 | KVBG21-2/010 | |
Uniper Kraftwerke GmbH | Kraftwerk Scholven Block C | 345,000 | KVBG21-2/011 |
Die Angaben der jeweiligen Betreiber zur angestrebten Nutzung der Anlagenstandorte nach dem Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbotes finden Sie in der Liste der Zuschläge - Gebotstermin 30.04.2021 (xlsx / 35 KB) .
Die Zuschläge sind eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also am 21. Juli 2021, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen
(§ 24 Abs. 1 S. 2 KVBG).
Unabhängig von dieser Bekanntmachung werden alle Bieter separat über die Bezuschlagung oder Nichtbezuschlagung ihrer Gebote unterrichtet.
Bekanntmachung der Ausschreibung vom 19.02.2021
(gem. § 11 Abs. 1 KVBG)
Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungs- | Höchstpreis | Netzfaktor |
---|---|---|---|
30. April 2021 | 2.480,826 | 155.000 | 105.736,17 |
Gebotstermin
Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 30. April 2021.
Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Freitag, den 30. April 2021 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.
Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 617 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 2.480,826 MW (gemäß § 6 Abs. 2 KVBG).
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur ermittelt ab der dritten Ausschreibung für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen. Das zu ermittelnde Ausschreibungsvolumen in Megawatt Nettonennleistung ist die Differenz zwischen dem Ausgangsniveau (§ 7 KVBG) für das jeweilige Zieldatum und dem Zielniveau an Steinkohleanlagen am Strommarkt nach § 4 KVBG für das jeweilige Zieldatum.
Das Zielniveau für das Zieldatum für 2022 beträgt 15.000 Megawatt. Das Ausgangsniveau für das Zieldatum für 2022 beträgt 17.480,826 Megawatt.
Höchstpreis
Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 155.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 3 KVBG).
Netzfaktor
Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 105.736,17 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.
Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Formatvorgaben für den Gebotstermin 30. April 2021
Festlegungen
Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.
Zusätzlicher Hinweis:
Das Formular zur Abgabe der bedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.
Stand: 14.07.2021
Kontakt für Anlagenbetreiber
Bundesnetzagentur
Referat 628 - Umsetzung Ausschreibungsverfahren
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: kohleausstieg@bnetza.de
Gesetzliche Grundlage / Links
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (kurz: KVBG)
Übersichtskarte der bisher bezuschlagten und angeordneten Anlagen
Internetseite des BMWK zum Kohleausstieg und Strukturwandel
Internetseite des BMUV mit Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in Deutschland