Altersreihung
Aktualisierte Altersreihung (Stand: 01. Juli 2024)
Die aktualisierte Reihung enthält Informationen über den Status einer jeweiligen Steinkohleanlage und Braunkohle-Kleinanlage. Die in der Liste angegebene Nummer bezeichnet den jeweiligen Fall nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 KVBG.
Altersreihung nach § 32 Abs. 1 KVBG – unverbindliche Hilfestellung (Stand: 01. Juli 2024) (xlsx / 48 KB)
Jährliche Veröffentlichung der Aktualisierung der Altersreihung am 1. Juli
Die aktualisierte Reihung wird ab 2024 jährlich am 1. Juli auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (§32 Abs. 1 KVBG). Sie bildet die Grundlage für Auswahl der anzuordnenden Anlagen im Verfahren der gesetzlichen Reduzierung.
Nach § 32 Abs. 2 KVBG sind die zuständigen Anlagenbetreiber dazu verpflichtet der Bundesnetzagentur die Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie eine Unwirksamkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus anderen Gründen unverzüglich mitzuteilen. Für die Mitteilung füllen Sie bitte das Formular Aufhebung oder Unwirksamkeit der BImSchG-Genehmigung (pdf / 1 MB) vollständig aus und senden es per E-Mail an kohleausstieg@bnetza.de
Öffentliche Bekanntmachung der Altersreihung vom 1. Juli 2021
Die Bundesnetzagentur hat die initiale Reihung zur gesetzlichen Reduzierung der Verstromung aus Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen nach § 29 Abs. 4 KVBG (Altersreihung) am 1. Juli 2021 öffentlich bekannt gemacht.
Altersreihung nach § 29 Abs. 4 KVBG - unverbindliche Hilfestellung (Stand 01.07.2021) (xlsx / 48 KB)
Die Daten der Inbetriebnahme waren eine Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung, also am 8. Juli 2021, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen (§ 29 Abs. 5 S. 2 KVBG).