Strom­preis­brem­se - Er­he­bungs­bo­gen

Mit Schreiben vom 21.März 2024 haben wir Ihr Unternehmen als Betreiber einer oder mehrerer abschöpfungsrelevanter Stromerzeugungsanlagen nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) angeschrieben. Dem Schreiben können Sie unter Ziffer 4 die konkret bei Ihnen betroffenen Stromerzeugungseinheiten (SEE) entnehmen.

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben nach § 40 Abs. 1 StromPBG von den Übertragungsnetzbetreibern die jeweiligen Selbstveranlagungen für den ersten Abrechnungszeitraum (1. Dezember 2022 bis 31. März 2023) und zweiten Abrechnungszeitraum (1. April bis 30. Juni 2024) erhalten. Hiervon war auch Ihre Selbstveranlagung für die in dem Schreiben  genannten Anlagen (SEE) umfasst.

Für die abschließende Auswertung Ihrer Datenmeldungen benötigen wir weitere Angaben von Ihnen.

Hierzu laden Sie bitte diesen von der Bundesnetzagentur erstellten Erhebungsbogen für den zweiten Abrechnungszeitraum herunter:
Erhebungsbogen zweiter Abrechnungszeitraum (xlsx / 265 KB)

Bei dem Erhebungsbogen handelt es sich um eine von der Bundesnetzagentur angelegte Excel-Datei, die von Ihnen vollständig, entsprechend den jeweiligen Spaltenbezeichnungen auszufüllen ist. In der Datei finden Sie zudem Ausfüllhinweise und Angaben dazu, welche Daten / Angaben in der jeweiligen Spalte von Ihnen vorgenommen werden sollen.

Der Erhebungsbogen für den zweiten Abrechnungszeitraum ist für jede einzelne im Schreiben vom 21. März 2024 aufgeführte SEE vollständig auszufüllen!

Für die Rücksendung gehen Sie bitte wie folgt vor:

Durch die Beantwortung des Erhebungsbogens für den ersten Abrechnungszeitraum sind Sie bereits mit einer oder mehrerer E-Mail-Adressen für den BSCW-Server registriert und freigeschaltet worden.
Daher können Sie nun mit der registrierten E-Mail-Adresse den von Ihnen ausgefüllten Erhebungsbogen für den zweiten Abrechnungszeitraum unmittelbar auf den BSCW-Server hochladen. Ihre Zugangsdaten sind weiterhin gültig. 

Die Bundesnetzagentur ruft die von Ihnen hochgeladenen Daten auf dem BSCW-Server ab. Ein Versand des Erhebungsbogens per E-Mail an die Bundesnetzagentur ist von Ihnen nicht vorzunehmen!

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen vollständig ausgefüllte Erhebungsbogen für den zweiten Abrechnungszeitraum bis zum 19. April 2024 auf dem BSCW-Server hochzuladen ist.

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