Grundlagen
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben, den Rechtsgrundlagen und der Tätigkeit gemäß REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011).
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Aufgaben der Bundesnetzagentur bei der Überwachung des Energiegroßhandelsmarkts sind die Vorschriften gemäß §§ 47a ff. des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Befugnisse gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency; "REMIT").
REMIT
Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) dient der Stärkung des Vertrauens der Verbraucher und anderer Marktteilnehmer in die Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte. Ziel ist es sicherzustellen, dass die auf den Energiegroßhandelsmärkten gebildeten Preise ein faires und auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage wiederspiegeln und dass aus dem Marktmissbrauch keine unrechtmäßigen Gewinne gezogen werden können. Dazu gehören die Verbote von Insider-Handel und Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt sowie die Pflicht, Insider-Informationen zu veröffentlichen. Marktteilnehmer müssen sich außerdem registrieren und verschiedene Daten melden, um eine Aufsicht zu ermöglichen. REMIT bildet die Hauptrechtsgrundlage für die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur im Bereich der Überwachung des Energiegroßhandelsmarkts. Die Verordnung ist seit dem 28. Dezember 2011 in Kraft und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedsländern. Durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/1106, die am 07.05.2024 in Kraft getreten ist, ist die REMIT zuletzt umfassend aktualisiert worden. Die ebenfalls bei der Bundesnetzagentur angesiedelte Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas ist die nationale Marktüberwachungsstelle gemäß REMIT.
EnWG
Der Gesetzgeber hat die Bundesnetzagentur im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit den notwendigen Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet. Die Art und Höhe der Sanktionen für Verstöße gegen die REMIT sind ebenfalls im EnWG normiert. Das EnWG unterscheidet je nach Schwere des Verstoßes zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.
Merkblätter
Neben den Hinweisen der Bundesnetzagentur gibt es auch von ACER weiteres Informationsmaterial zur Auslegung der Verbotstatbestände und zu den Veröffentlichungs- und Meldepflichten in englischer Sprache.
Aufgaben
Die Aufgaben der Bundesnetzagentur mit Bezug zur REMIT umfassen im Einzelnen:
- Registrierung von Marktteilnehmern (Art. 9 REMIT)
- Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die Verbote von Insider-Handel (Art. 3 REMIT) sowie Marktmanipulation (Art. 5 REMIT)
- Überwachung und Durchsetzung der Veröffentlichungspflicht von Insider-Informationen (Art. 4 REMIT)
- Durchsetzung der Datenmeldepflichten an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) (Art. 8 REMIT).
- Datenerhebung und Zusammenarbeit mit ACER
Registrierung von Marktteilnehmern
Gemäß Art. 9 REMIT muss eine Registrierung bei der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörde erfolgen. Marktteilnehmer, die ihren Sitz in Deutschland haben oder ansässig sind, müssen sich bei der Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde registrieren lassen. Hat der Marktteilnehmer seinen Sitz nicht in der Europäischen Union bzw. ist er nicht in der Europäischen Union ansässig, muss er sich auch dann bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen, wenn er schwerpunktmäßig in Deutschland tätig ist. Die Registrierung erfolgt über das Registrierungsportal CEREMP (Centralised European Registry for Energy Market Participants).
Ermittlung von Verdachtsfällen
Die Bundesnetzagentur geht Hinweisen auf mögliche Fälle von Insider-Handel oder Marktmanipulation nach. Solche Hinweise erhält sie u.a. von Marktteilnehmern, anderen nationalen Regulierungsbehörden, anderen Behörden wie z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Handelsüberwachungsstellen oder ACER.
Hinweise auf potenzielle Verstöße können über die Notification Plattform von ACER gemeldet werden oder postalisch, telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.
Durchsetzung der REMIT
Die notwendigen behördlichen Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse sind im EnWG normiert. Die Bundesnetzagentur kann alle erforderlichen Ermittlungen führen, um einen Verstoß gegen Vorgaben der REMIT festzustellen. Die Art und die Höhe der Sanktionen für Verstöße gegen die REMIT sind ebenfalls im EnWG verankert. Demnach unterscheidet das EnWG je nach Schwere des Verstoßes zwischen Ordnungswidrigkeiten, welche die Bundesnetzagentur als zuständige Verwaltungsbehörde verfolgt, und Straftaten, welche an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Die Bundesnetzagentur stimmt sich bei der Verfolgung von Verdachtsfällen eng mit den weiteren Verfolgungsbehörden ab.
Datenerhebung
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Bundesnetzagentur Handels- und Fundamentaldaten der Großhandelsmärkte für Strom und Gas. Dafür greift die Bundesnetzagentur auf die Datenerhebung der MTS Strom/Gas zurück. Diese erhält ihre Daten größtenteils von ACER : Gemäß Art. 8 Abs. 1 und Abs. 5 REMIT müssen Transaktions- und Fundamentaldaten von den Marktteilnehmern an ACER gemeldet werden. Grundsätzlich betrifft das alle Transaktionen einschließlich Handelsaufträge mit Energiegroßhandelsprodukten. Die zu meldenden Fundamentaldaten beziehen sich auf die Bereiche Kapazität und Nutzung von Anlagen. Eine Konkretisierung der zu meldenden Transaktions- und Fundamentaldaten ist in der REMIT-Durchführungsverordnung erfolgt. Zusätzlich kann die MTS Strom/Gas auch selbst Daten sammeln.
Zusammenarbeit mit ACER
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Englisch: European Agency for the Cooperation of Energy Regulators; "ACER") ist eine EU-Agentur, die 2010 eingerichtet wurde. Sie hat ihren Sitz in Ljubljana in Slowenien. ACER unterstützt die nationalen Regulierungsbehörden auf EU-Ebene bei ihren Regulierungsaufgaben, die diese in den Mitgliedstaaten wahrnehmen. Bei grenzüberschreitenden Verdachtsfällen übt ACER eine Koordinierungsfunktion aus und ist zudem mit eigenen Ermittlungskompetenzen ausgestattet. ACER überwacht außerdem den Handel mit Energiegroßhandelsprodukten und stellt den Regulierungsbehörden die gemäß Art. 8 REMIT erhobenen Transaktions- und Fundamentaldaten zur Verfügung.
Meldepflichten für Marktteilnehmer
Die Adressaten der REMIT unterliegen verschiedenen Melde- und Informationspflichten.
Handels- und Fundamentaldaten
Standardverträge
Organisierte Marktplätze
Registered Reporting Mechanisms (RRMs)
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 614
Markttransparenzstelle, REMIT
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: +49 228 14 5000
E-Mail: remit.registrierung@bnetza.de